Steinen SZ: Gericht untersagt Abbruch eines 700-jährigen Holzhauses
von belmedia Redaktion Bauwerke Denkmalpflege Denkmalschutz News
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hatte Ende Juni 2017 entschieden, eines der ältesten Holzhäuser Europas aus der Zeit um 1300 zum Abbruch freizugeben. Dagegen reichten der Schweizer Heimatschutz und seine Sektion Schwyz beim Verwaltungsgericht SZ Beschwerde ein. Dieses hat aktuell den Abbruch superprovisorisch und unter Strafandrohung im Falle der Zuwiderhandlung untersagt. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hatte Ende Juni 2017 entschieden, eines der ältesten Holzhäuser Europas aus der Zeit um 1300 nicht unter Schutz zu stellen und damit zum Abbruch freizugeben. Er sprach sich somit gegen ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege aus. Diese hatte sich pointiert für die Unterschutzstellung ausgesprochen.
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