Grundsätzlich kann auch ein unter Denkmalschutz stehendes Haus umgebaut, saniert oder renoviert werden.
Um Probleme mit dem Denkmalpflegegesetz zu vermeiden, sollten alle geplanten Arbeiten frühzeitig mit der kantonalen Denkmalpflege abgestimmt werden. Nur so kann der Bauherr auch sicher sein, alle möglichen Förderungen und Zuschüsse mitzunehmen.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text][/vc_column_text][vc_column_text]Wer ein Haus bewohnt oder erwirbt, das unter Denkmalschutz steht, sieht sich bei einer Sanierung besonderen Anforderungen gegenüber. Die Fassade ist das Gesicht des Hauses, hier muss sehr sorgfältig vorgegangen werden. Die Bedachung nennt man oft "die fünfte Fassade", deshalb soll eine neue Eindeckung ebenfalls im Sinne der Denkmalpflege vorgenommen werden. Nicht nur die Optik ist entscheidend, auch die Wahl der Farben und Materialien spielt eine Rolle. Für Häuser im Privateigentum ist dies ebenso wichtig wie für Gebäude in kantonaler Verantwortung.
Farbe als gestalterisches Element in der Architektur
Der Farbanstrich eines Hauses prägt sein Erscheinungsbild. Dabei ist es noch gar nicht so lange üblich, dass Wohnhäuser einen farbigen Anstrich bekommen. Bis ins 19. Jahrhundert hinein waren viele Häuser schlicht weiss gekalkt, denn die Herstellung von Farben war sehr teuer.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Eine Denkmalpflege der ganz eigenen Art bietet der Schweizer Heimatschutz (SHS) an. Zum 100-jährigen Jubiläum in 2005 gründete der SHS die unabhängige Stiftung "Ferien im Baudenkmal". Ihr Ziel ist es, vom Verfall bedrohte Baudenkmäler aufzukaufen, schonend zu renovieren und anschliessend als Feriendomizil zu vermieten.
Auf diese Weise ist durch die laufenden Einnahmen nicht nur die Zukunft erhaltenswerter Gebäude sichergestellt. Die Feriengäste erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Ferien in einem aussergewöhnlichen Gebäude abseits von touristischen Massenzielen zu verbringen und gleichzeitig den Denkmalschutz aktiv finanziell mitzutragen.