Sanieren und renovieren im denkmalpflegerischen Sinn

Wer ein Haus bewohnt oder erwirbt, das unter Denkmalschutz steht, sieht sich bei einer Sanierung besonderen Anforderungen gegenüber. Die Fassade ist das Gesicht des Hauses, hier muss sehr sorgfältig vorgegangen werden. Die Bedachung nennt man oft „die fünfte Fassade“, deshalb soll eine neue Eindeckung ebenfalls im Sinne der Denkmalpflege vorgenommen werden. Nicht nur die Optik ist entscheidend, auch die Wahl der Farben und Materialien spielt eine Rolle. Für Häuser im Privateigentum ist dies ebenso wichtig wie für Gebäude in kantonaler Verantwortung.

Farbe als gestalterisches Element in der Architektur

Der Farbanstrich eines Hauses prägt sein Erscheinungsbild. Dabei ist es noch gar nicht so lange üblich, dass Wohnhäuser einen farbigen Anstrich bekommen. Bis ins 19. Jahrhundert hinein waren viele Häuser schlicht weiss gekalkt, denn die Herstellung von Farben war sehr teuer.

Der Kalk konnte mit Erdfarben abgetönt sein; je nach Herkunft und Beschaffenheit des Kalks war auch ein Rotstich oder Gelbstich möglich. Für die Herstellung und Mischung anderer Farben waren die Maler zuständig, es gab keine Industrie, die Fassadenfarben in jedem gewünschten Ton produzierte. Farbpigmente basierten zum Beispiel auf Edelsteinen, ein Blauton war etwa durch die Verwendung von Lapislazuli möglich und dementsprechend nur einem kleinen Kreis vorbehalten.

Nachdem die Verfügbarkeit von Farben in der Vergangenheit eingeschränkt war, wichen die Bauherren oft auf andere schmückende Elemente aus. Häufig sieht man Wandmalereien in Grautönen oder die Gestaltung mit Eckquadrierungen.

Häuser, die sich aus dieser einfachen Farbgestaltung abhoben, wurden oft nach ihrer Farbe benannt. Ein Beispiel dafür ist das „Rote Haus“ im Städtli Werdenberg im Kanton St. Gallen. Das Gebäude stammt aus dem 17. Jahrhundert, der rote Anstrich und die schmückenden Graumalereien entstanden im 18. Jahrhundert.


Das „Rote Haus“ in Werdenberg (Bild: böhringer_friedrich, Wikimedia, CC)


Beide Varianten, sowohl die einfach gehaltenen, weiss gekalkten Häuser als auch farbige Bauwerke mit Leuchtkraft und Ausstrahlung, prägen das jeweilige Ortsbild. Zudem hat Farbe einen grossen Einfluss auf die Ästhetik und damit verbunden auch auf das Wohlbefinden der Bewohner.

Mit der Erfindung synthetischer Farbpigmente stieg die Verfügbarkeit günstiger Wandfarbe in praktisch allen Variationen sprunghaft an. Es war nun möglich, einem Haus jede gewünschte Farbe zu geben. Farbe sollte Lebensfreude vermitteln und wurde häufig eingesetzt, wenn andere dekorative Elemente wie zum Beispiel Stuck zu teuer waren.

Es entstanden Arbeitersiedlungen, in denen die Farbgebung der Häuser ein herausragendes Merkmal war. Hier ist der deutsche Architekt Bruno Taut (1880 – 1938) zu nennen, für den der farbige Fassadenanstrich ein wesentliches Element zur Steigerung der Lebensqualität war. So setzte er in Magdeburg für die Siedlung „Reform“ Anstriche in den Farben Schokoladebraun, Himmelblau und Kanariengelb ein.

Zurück nach St. Gallen: Hier waren farbige Siedlungen eher die Ausnahme, bekannt sind jedoch das Eisenbahnerquartier und die lindengrüne Siedlung Stern.


Klosterbezirk in St. Gallen, Kanton St. Gallen (Bild: Zairon, Wikimedia, CC)


Farben in der Gegenwart: Alles ist möglich

Anstriche für den Innen- und Aussenbereich sind heute in allen nur denkbaren Varianten und zu einem günstigen Preis erhältlich. In der Denkmalpflege gilt jedoch: Nicht alles, was machbar ist, darf auch umgesetzt werden. Denn ein Grundsatz ist nach wie vor, dass die Authentizität gewahrt bleiben soll. Dies gilt sowohl für die Farbe im Buntheitswert als auch für die chemische Zusammensetzung.

In vielen Fällen muss abgewogen werden, in welchem Umfang bei einer Sanierung die ursprüngliche Farbigkeit beibehalten werden muss. Es gibt Fälle, in denen eine Veränderung des herkömmlichen Anstrichs sinnvoll sein kann. Die Denkmalpflege leistet Beratung und Unterstützung, wenn es um die Umsetzung individueller Farbwünsche geht.


Haus Curtiplatz 1 in Rapperswil, St. Gallen (Bild: Ronald zh, Wikimedia, CC)


Farbe im Einklang mit der Bausubstanz

Mangelndes Fachwissen kann bei der Anbringung neuer Anstriche zu erheblichen Schäden an historischen Gebäuden führen. Denn die Farbwahl ist nur ein Aspekt, wenn es um die Sanierung geht. Mindestens genauso entscheidend ist die chemische Zusammensetzung der neu verwendeten Farben. Hier ist eine Beratung dringend erforderlich.

Man spricht in diesem Zusammenhang von Materialauthentizität. Natürliche Farbpigmente ergeben einen völlig anderen sichtbaren Eindruck als moderne, synthetische Farben. Gleichzeitig besteht jedoch das Problem, dass heute nicht mehr alle früher verwendeten Farbpigmente verfügbar sind. Hier ist der Fachmann gefragt, der bei den jeweiligen Ämtern für kantonale Denkmalpflege Rat und Hilfe bekommt.


Pflegebedürftiges Fachwerk (Bild: lichtkunst.73 / pixelio.de


Zu berücksichtigen ist neben der Optik auch, dass viele moderne Farbzusammensetzungen und Rezepturen ungeeignet für alte Bauwerke sind. Es genügt nicht, sich auf die Angaben der Hersteller zu verlassen. Bekannt sind leider Fälle, in denen mit der Verwendung ungeeigneter Farbe wertvolle Kulturgüter zerstört wurden.

Sandsteinornamente können sich unter einem Dispersionsanstrich auflösen, ein Anstrich mit Acrylaten auf Schindeln kann zum Verfaulen führen. Ein grosser Irrtum liegt in der Annahme begründet, wasserlösliche Farben seien auch dampfdurchlässig. Moderne Acrylfarben auf Holz – hier ist die Katastrophe vorprogrammiert. Ein erheblicher Kritikpunkt sind die allergieauslösenden Eigenschaften, die ein moderner Anstrich besitzen kann. Des Weiteren sind Anstriche mit falschen Farben nicht einfach wieder rückgängig zu machen. Die Beratung und Auswahl der passenden Farben muss also sehr sorgfältig und differenziert erfolgen.

Historische Farben sind dagegen im wahrsten Sinne des Wortes langzeitgetestet. Hier gibt es keine üblen Überraschungen. Farben auf Ölbasis schützen die Eigenschaften von Holz, und die wiederentdeckten Leimfarben sorgen im Innenbereich für ein ausgesprochen gesundes Raumklima. Traditionelle Farbanstriche sind also für Gebäude, die unter den Denkmalschutz fallen, erste Wahl.

Quelle: Denkmalpflege im Kanton St. Gallen (PDF)

 

Oberstes Bild: Sanierung eines alten Fachwerkhauses (Bild: ThueringerLandhausIlmenau  / pixelio.de)

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