Die Charta von Burra wurde 1979 beschlossen und legt international gültige Richtlinien für die Denkmalpflege und den Umgang mit Denkmälern fest. Sie wurde inzwischen mehrfach modifiziert.
Jeder Architekt, der im Bereich Denkmalpflege tätig ist, muss sich ständig mit den verschiedenen Artikeln der Charta des ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) auseinandersetzen.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Bei Renovation und Umbau eines alten Hauses haben oft Heimatschutz und Denkmalpflege ein Wörtchen mitzureden. Wer sich in ein historisches Gebäude verliebt und künftig darin leben möchte, sollte vor einem eventuellen Kauf abklären, ob es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt.[speakstaff_player]
Da die Baugesetze von Kanton zu Kanton verschieden sind, sogar jede Gemeinde ihre eigenen Vorschriften hat, macht es Sinn, rechtzeitig beim Bauamt oder der Gemeindeverwaltung Informationen zum Traumobjekt einzuholen. Werden nicht bewilligte Veränderungen an einem geschützten Gebäude vorgenommen, kann die Denkmalpflege verlangen, diese rückgängig zu machen! Ein auf den Umbau von alten Gebäuden spezialisierter Architekt weiss, wie sich die Auflagen von Heimatschutz und Denkmalpflege mit den Wünschen des neuen Hausbesitzers vereinbaren lassen. Steht ein kompletter Umbau an, kann sein Wissen Gold wert sein: Einen Fachmann zu beauftragen ist eine Investition, die letztendlich hilft, viel Geld, Ärger und Enttäuschungen zu sparen.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Als ich vor ein paar Jahren aus der Stadt Zürich in die Agglomeration zog, fiel mir sofort das alte Bauernhaus in unserer Strasse auf. Es war offensichtlich schon mehrere Jahre unbewohnt und vor dem Haus standen ein schöner alter Steinbrunnen und ein stolzer Kastanienbaum.
Ich dachte mir oft: Sobald ich im Lotto gewinne, kaufe ich das und lasse es mir umbauen und renovieren. Natürlich hat das nicht geklappt, ich konnte Baum, Brunnen und Haus nicht retten: Als ich eines Tages aus den Ferien zurückkam, waren alle drei verschwunden. Die so entstandene leere Fläche wird die Gemeinde wohl nicht als Spielplatz oder Park für uns Anwohner nutzen. Ich befürchte, bald wird dort ein moderner Wohnblock stehen.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Denkmalpflege umfasst nicht nur ausgesprochen historische Gebäude mit einem Erbauungsdatum im 18. oder 19. Jahrhundert oder früher. Auch Häuser aus den 50er-Jahren sind schützenswert und können mit einer gelungenen Restauration wieder in neuem Glanz erstrahlen. Dass sich der Aufwand lohnt, beweist das Wohnhaus der Familie Althaus in Muri.
Nach der umfassenden Sanierung wurde es von der Denkmalpflege Bern mit dem Anerkennungspreis für die Restaurierung und Weiterentwicklung eines Baudenkmals ausgezeichnet.