Damit der Umbau des historischen Traumhauses nicht zum Albtraum wird
VON belmedia Redaktion Allgemein Denkmalpflege
Da die Baugesetze von Kanton zu Kanton verschieden sind, sogar jede Gemeinde ihre eigenen Vorschriften hat, macht es Sinn, rechtzeitig beim Bauamt oder der Gemeindeverwaltung Informationen zum Traumobjekt einzuholen. Werden nicht bewilligte Veränderungen an einem geschützten Gebäude vorgenommen, kann die Denkmalpflege verlangen, diese rückgängig zu machen! Ein auf den Umbau von alten Gebäuden spezialisierter Architekt weiss, wie sich die Auflagen von Heimatschutz und Denkmalpflege mit den Wünschen des neuen Hausbesitzers vereinbaren lassen. Steht ein kompletter Umbau an, kann sein Wissen Gold wert sein: Einen Fachmann zu beauftragen ist eine Investition, die letztendlich hilft, viel Geld, Ärger und Enttäuschungen zu sparen.
In den meisten Fällen steht nicht das komplette Gebäude, innen und aussen, unter Denkmalschutz. Fast immer ist die Haustür betroffen. Frühere Generationen fertigten massive Holztüren, die oftmals kunstvoll mit Schnitzereien verziert waren. Muss eine solche restauriert werden, kann das sehr teuer werden. Es ist zu bedenken, dass alte Türen nicht unbedingt einbruchsicher sind und es Probleme mit der Wärmedämmung geben kann. Aus denkmalpflegerischer Sicht spricht nichts dagegen, die Haustüre dem heutigen Standard anzupassen, sofern ihr Aussehen nicht verändert wird. Ein Hobbyhandwerker kommt hier an seine Grenzen, weshalb die Arbeit auf jeden Fall ein auf Denkmalpflege spezialisierter Handwerker ausführen sollte.
Einfach verglaste Fenster sind nicht mehr zeitgemäss. Isolierverglasung ist dann erlaubt, wenn die Optik und das Material der Fenster denen der Originale entsprechen. Muss der neue Besitzer hierfür tief in die Tasche greifen, wird ihn das wahrscheinlich nicht reuen. Wer sich den Traum erfüllt, in einem historischen Gebäude zu leben, möchte sicher keine Kunststoff- oder gar Alufenster. Sind Verzierungen an den Fenstern vorhanden, wie sie beispielsweise in der Epoche des Jugendstils üblich waren, ist eine übliche Wärmedämmung direkt am Fenster nicht möglich und müssen andere Lösungen gefunden werden.
Neben Türen und Fenstern können zum Beispiel auch Zäune, Treppen, Fliesen, Stuckdecken- oder Wände geschützt sein. Das heisst, dass nicht nur die Fassade, sondern möglicherweise auch die Räumlichkeiten historischer Gebäude nicht nach eigenem Belieben verändert werden dürfen. Stehen ein geschichtsträchtiger Kachelofen, alte Holzdielen oder Steinböden mit Mosaikverzierungen unter Schutz, darf zwar nach eigenen Wünschen umgebaut werden, jedoch müssen die geschützten Objekte erhalten bleiben. Aber gerade dieser Mix aus Alt und Modern hat seinen besonderen Charme und sorgt für ein individuelles Zuhause.
Oberstes Bild: Der Umbau oder eine Renovation eines historischen Gebäudes kann schnell problematisch werden. (© Bildagentur Zoonar GmbH / Shutterstock.com)