Seit drei Jahrzehnten ist das Museum Mühlerama im Zürcher Quartier Seefeld mit seiner Industriemühle fester Bestandteil der Museumslandschaft in der Stadt - Zeit für eine Neuausrichtung!
Ab Mai 2017 wird kräftig umgebaut. Dafür nötige Mittel waren bereits Ende Oktober 2015 vom Gemeinderat und dem Lotteriefonds des Kantons Zürich genehmigt worden.
Grundsätzlich kann auch ein unter Denkmalschutz stehendes Haus umgebaut, saniert oder renoviert werden.
Um Probleme mit dem Denkmalpflegegesetz zu vermeiden, sollten alle geplanten Arbeiten frühzeitig mit der kantonalen Denkmalpflege abgestimmt werden. Nur so kann der Bauherr auch sicher sein, alle möglichen Förderungen und Zuschüsse mitzunehmen.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Bei Renovation und Umbau eines alten Hauses haben oft Heimatschutz und Denkmalpflege ein Wörtchen mitzureden. Wer sich in ein historisches Gebäude verliebt und künftig darin leben möchte, sollte vor einem eventuellen Kauf abklären, ob es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt.[speakstaff_player]
Da die Baugesetze von Kanton zu Kanton verschieden sind, sogar jede Gemeinde ihre eigenen Vorschriften hat, macht es Sinn, rechtzeitig beim Bauamt oder der Gemeindeverwaltung Informationen zum Traumobjekt einzuholen. Werden nicht bewilligte Veränderungen an einem geschützten Gebäude vorgenommen, kann die Denkmalpflege verlangen, diese rückgängig zu machen! Ein auf den Umbau von alten Gebäuden spezialisierter Architekt weiss, wie sich die Auflagen von Heimatschutz und Denkmalpflege mit den Wünschen des neuen Hausbesitzers vereinbaren lassen. Steht ein kompletter Umbau an, kann sein Wissen Gold wert sein: Einen Fachmann zu beauftragen ist eine Investition, die letztendlich hilft, viel Geld, Ärger und Enttäuschungen zu sparen.