Die Charta von Burra – ihre Umsetzung in der Schweiz und Beispiele aus der Architektur

Die Charta von Burra wurde 1979 beschlossen und legt international gültige Richtlinien für die Denkmalpflege und den Umgang mit Denkmälern fest. Sie wurde inzwischen mehrfach modifiziert. Jeder Architekt, der im Bereich Denkmalpflege tätig ist, muss sich ständig mit den verschiedenen Artikeln der Charta des ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) auseinandersetzen.

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Nach der Renovation: Das Zürcher Strandbad Wollishofen startet in den Sommer

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Mit der liebevollen Abkürzung "die Badi" bezeichnet man in der Schweiz ein Freibad oder eine Badeanlage an einem offenen Gewässer. So liebevoll wie die Sprache ist auch der Umgang mit vorhandenen Freibädern: Das Zürcher Strandbad im Quartier Wollishofen wurde einer gründlichen Renovation unterzogen. Dabei berücksichtigten die verantwortlichen Architekten auch die Auflagen und Empfehlungen der kantonalen Denkmalpflege. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten fand in der Badi die Wiedereröffnung statt – pünktlich zum Saisonstart am 10. Mai.

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