03 Juni 2019

Sonnenschutz für denkmalgeschützte Gebäude

Gerade im Sommer ist ein Sonnenschutz gerne gesehen. Bei den meisten Gebäuden stellt ein entsprechender Anbau auch kein Problem dar. Ganz anders sieht es bei Gebäuden aus, die unter Denkmalschutz stehen. Hier wird sehr genau darauf geachtet, dass die weitgehend im Originalzustand bleibt. Was aber tun, wenn man auf einen Sonnenschutz nicht verzichten möchte? Es existieren einige Möglichkeiten, die sowohl für den privaten als auch für den geschäftlichen Bereich geeignet sind. Welche Möglichkeiten das sind und welche Einschränkungen zu beachten sind, wird im Folgenden geklärt.

Weiterlesen

Denkmalschutz in der Gastronomie

Je nachdem, in welchen Gebäuden Gastronomie untergebracht ist, unterstehen auch diese dem Denkmalschutz. Er wird von den Kantonen des Landes übernommen. Der Bund spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Geregelt ist der Denkmalschutz im Natur- und Heimatschutzgesetz. Dort ist auch die Basis für alles Finanzielle gegeben. In einem solchen Gebäude kann zum Beispiel eine Erlebnisgastronomie untergebracht werden, der durch den Charme eines denkmalgeschützten Gebäudes mehr Authentizität verliehen werden kann. Den Gästen kann neben köstlichen Speisen und Getränken noch etwas mehr geboten werden, denn das Essen ist immer mit einem besonderen Erlebnis verbunden. Zum Beispiel ein Krimi-Dinner oder das Speisen direkt neben wilden Tieren. Hierbei kann auch das historische Gebäude miteinbezogen werden.

Weiterlesen
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-18').gslider({groupid:18,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});