Denkmalschutz in der Gastronomie

Je nachdem, in welchen Gebäuden Gastronomie untergebracht ist, unterstehen auch diese dem Denkmalschutz. Er wird von den Kantonen des Landes übernommen. Der Bund spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Geregelt ist der Denkmalschutz im Natur- und Heimatschutzgesetz. Dort ist auch die Basis für alles Finanzielle gegeben.

In einem solchen Gebäude kann zum Beispiel eine Erlebnisgastronomie untergebracht werden, der durch den Charme eines denkmalgeschützten Gebäudes mehr Authentizität verliehen werden kann. Den Gästen kann neben köstlichen Speisen und Getränken noch etwas mehr geboten werden, denn das Essen ist immer mit einem besonderen Erlebnis verbunden. Zum Beispiel ein Krimi-Dinner oder das Speisen direkt neben wilden Tieren. Hierbei kann auch das historische Gebäude miteinbezogen werden.

Was es noch zu wissen gibt über den Denkmalschutz in der Gastronomie

Einen Schutz des Bundes in Bezug auf verpflichtende Zahlungen gibt es jedoch nicht. Die Kulturgüter mit nationaler Bedeutung können vereinzelt durch das Bundesamt für Kultur mit finanziellen Mitteln unterstützt werden. Bei einem Denkmal handelt es sich um ein Gebäude, das aus vergangenen Zeiten stammt. Es ist quasi ein Zeitzeuge für das frühere Leben an der Stelle, an der es gebaut wurde. Denkmäler können sowohl von armen oder reichen Menschen gebaut worden sein, sie können bekannt oder unbekannt gewesen sein. Darüber hinaus erinnern Denkmäler an historische Geschehnisse, technische Erfindungen oder grosse Leistungen. Nicht alle alten Gebäude werden einfach zum Denkmal.

Bei der Denkmalpflege handelt es sich um alle Arbeiten, die mit dem Denkmalschutz zu tun haben. Dabei wird der Umfang des Schutzes bestimmt oder die Förderung und Beurteilung der notwendigen baulichen Arbeiten. Unter Denkmalpflege versteht man auch die städtische oder kantonale Fachstelle. Sind bauliche Massnahmen erforderlich, die rechtlich verbindlich sind und zur Erhaltung des Denkmals beitragen, handelt es sich um Denkmalschutz.

Da die Kantone sich um den Denkmalschutz kümmern, erlassen sie jeweils eigene Gesetze. Sie müssen sich nicht an die Kulturgüterschutzgesetze halten. Neue Denkmäler, die noch nicht aufgenommen wurden, werden mit dem Status schützenswert oder schutzwürdig belegt. Das geschieht, bevor sie in das Denkmalschutzinventar des jeweiligen Kantons aufgenommen werden. Ist der Erhaltungszustand schlecht, kann der Status auch zurückgestuft werden. Das ist ebenfalls möglich, wenn während der Renovierung und der Denkmalpflege ermittelt wird, dass die alte Bausubstanz nicht ausreichend ist, wie zu Beginn gedacht. Der Schweizer Heimatschutz ist in Kantone gegliedert. Dieser Verein kümmert sich speziell um Bauten des Kulturerbes.


Ein Umbau von Gebäuden unter Denkmalschutz ist schwierig vorzunehmen. Durch die Denkmalpflege sollen diese Gebäude jedoch in einem guten Zustand gehalten werden. (Bild: Maziarz – shutterstock.com)

Was tun bei der Suche nach einer Immobilie für die Gastronomie?

Wer den Kauf einer Immobilie plant, benötigt dafür zwingend wichtige Dokumente. Damit ein Kaufvertrag überhaupt zustande kommen kann, sind Katasterplan, Grundbuchauszug und Altlastenverdachtsflächen-Kataster erforderlich. Ebenso notwendig sind unterschiedliche Informationen zur betroffenen Immobilie.

Dazu zählen Baubeschreibung, Gebäudeplan, ein Sicherheitsnachweis zu etwaigen Niederspannungsinstallationen. Das Baureglement, eine Versicherungspolice zum Gebäude sowie ein Zonenplan. Darüber hinaus werden auch Finanzierungsangaben sowie eine Schätzung, der Steuerwert und privatrechtliche Vereinbarungen benötigt.

Der Immobilienkauf in der Schweiz

Das Schweizer Immobilienrecht ist generell einheitlich gehalten. Es gibt jedoch abhängig von den verschiedenen Kantonen einige Besonderheiten, die sich unterscheiden können. Wer als Ausländer eine Immobilie in der Schweiz kaufen möchte, braucht eine Bewilligung gemäss Lex Koller. Diese ist ebenfalls erforderlich, wenn sich zwischen den einzelnen Positionen eine Gesellschaft befindet. In einigen Kantonen ist es Ausländern lediglich erlaubt, eine Immobilie als Zweitwohnsitz zu erwerben, wenn diese in einem Ort steht, der als Touristengemeinde gilt.

Je nach Ort kann es auch zu Beschränkungen im Hinblick auf die Kaufsumme oder der Anzahl der Immobilien kommen, die an Ausländer verkauft werden. Meistens beurkundet ein Notar den Kaufvertrag in der Schweiz. Es gibt in verschiedenen Kantonen aber auch Gemeindeschreiber, Grundbuchverwalter oder Rechtsanwälte, die öffentlich bestellt werden, die sich darum kümmern. Meistens findet die Beurkundung dort statt, wo sich auch die Immobilie befindet.

Die Grundbuchämter der Schweiz sind den Kantonen unterstellt, in denen sie sich befinden. Bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird, muss ein neuer Grundbuchauszug vorhanden sein. In den jeweiligen Kantonen gibt es unterschiedliche Steuersätze. Wird eine Immobilie an die nächsten Angehörigen vererbt, so ist das in allen Kantonen meist steuerfrei. Wenn dem nicht so ist, wird die Erbschaftssteuer auf der Basis der Immobilienlage ermittelt.

Der Immobilienkauf, wenn es um Denkmalschutz geht

Soll nun eine Immobilie erworben werden, die unter Denkmalschutz gestellt wurde, sollte sich nicht nur um die Vorteile kümmern. Vielmehr sollte er sich auch mit den Nachteilen auseinandersetzen. Es gilt hier nämlich verschiedene Vorschriften einzuhalten. Es ist nämlich möglich, dass die zuständige Behörde darauf besteht, dass gewisse bauliche Veränderungen eingehalten werden müssen. Zudem müssen vor dem Umbau die erforderlichen Anträge bei der betroffenen Behörde abgegeben werden. Die baulichen Massnahmen dürfen erst beginnen, wenn die Behörde ihre Genehmigung erteilt hat.



Speziell wenn es um Türen, Fenster und äussere Fassade geht, ist es möglich, dass die Denkmalschutzbehörde Auflagen macht, wie die Veränderungen zu erfolgen haben. Werden diese Auflagen nicht eingehalten, drohen dem Immobilienbesitzer hohe Strafen. Es kann sogar zu einem Baustopp kommen. Wenn die Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, eine Kapitalanlage sein, ist es empfehlenswert, sämtliche Wohnungen zu vermieten. Ansonsten kann der Gewinn deutlich niedriger ausfallen.

 

Titelbild: Christian Mueller – shutterstock.com

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