Sonnenschutz für denkmalgeschützte Gebäude

Gerade im Sommer ist ein Sonnenschutz gerne gesehen. Bei den meisten Gebäuden stellt ein entsprechender Anbau auch kein Problem dar. Ganz anders sieht es bei Gebäuden aus, die unter Denkmalschutz stehen. Hier wird sehr genau darauf geachtet, dass die weitgehend im Originalzustand bleibt.

Was aber tun, wenn man auf einen Sonnenschutz nicht verzichten möchte? Es existieren einige Möglichkeiten, die sowohl für den privaten als auch für den geschäftlichen Bereich geeignet sind. Welche Möglichkeiten das sind und welche Einschränkungen zu beachten sind, wird im Folgenden geklärt.

Rechtliches zum Thema Denkmalschutz

Wer eine Immobilie erwirbt oder bereits sein Eigentum nennt, übernimmt eine grosse Verantwortung. Zu dieser Verantwortung gehören die Verkehrssicherheit und natürlich die Instandhaltung. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, kommt noch eine Verpflichtung hinzu. Nämlich die Verpflichtung, das Gebäude soweit wie möglich im Originalzustand zu erhalten.

In der Schweiz sind für die Belange des Denkmalschutzes in erster Linie die Kantone zuständig. Das Bundesamt für Kultur unterstützt die Kantone in Sachen Denkmalschutz auf nationaler Ebene. So kann es vorkommen, dass Veränderungen in einem Kanton erlaubt sind, in einem anderen aber untersagt sind.

Die Rechtsgrundlagen dafür bilden der Artikel 78 der Bundesverfassung sowie das Bundesgesetz für Natur- und Heimatschutz (NHG). In diesen Rechtsgrundlagen sind viele Belange des Denkmalschutzes geregelt.

Sonnenschutz und Denkmalpflege im privaten Raum

Besitzen Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude, können Sie davon ausgehen, dass das Anbringen eines Sonnenschutzes in der Regel immer verboten sein wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gebäude privat oder geschäftlich genutzt wird. Ebenfalls unerheblich ist es, ob man den Sonnenschutz von öffentlichen Wegen sehen kann.


Das Anbringen eines Sonnenschutzes an ein denkmalgeschütztes Gebäude ist zumeist verboten. (Bild: shutterstock.com / Albert Pego)

Der Grund dafür liegt in der Art, wie viele Sonnensegel oder Markisen befestigt werden. Dafür müssten Bohrungen im Baumaterial getätigt werden. Da Eingriffe im Bauwerk aber nicht zulässig sind, fällt diese Möglichkeit zur Befestigung aus. Das gilt übrigens auch auswechselbare Materialien, wie es etwa bei Holz der Fall wäre.

Wie kann ein Sonnenschutz also dennoch realisiert werden. Im privaten Bereich ist die einfachste Möglichkeit das Aufstellen eines Sonnenschirms. Da diese nicht mit dem Gebäude verbunden sind, ist das Aufstellen unproblematisch. Sonnenschirme sind im Handel in unterschiedlichen Abmessungen erhältlich.

Die Abmessungen reichen hier von zwei Metern für den Frühstückstisch oder kleine Runden bis zu vier Metern Kantenlänge unter denen auch grössere Runden Platz finden. Wer noch mehr Fläche überdachen möchte, für den lohnt sich ein Blick in den Gastronomiebedarf. Hier sind Sonnenschirme bis zu einer Kantenlänge von 11 Metern erhältlich. Damit lässt sich durchaus eine grössere Terrasse überdachen.

Sonnensegel können eine grössere Fläche überspannen

Eine andere Möglichkeit sind sogenannte Sonnensegel. Auch diese lassen sich in unterschiedlichen Grössen aufstellen. So sind Sonnensegel mit bis zu 150 Quadratmeter Fläche möglich. Kleiner Sonnensegel lassen sich einfach mittels Ständern aufstellen und mittels Seilen spannen.



Bei grossen Sonnensegeln, bis 150 Quadratmetern Fläche, muss mehr Aufwand betrieben werden. So muss vorher unter Umständen die Statik berechnet werden. Ausserdem sind Berechnungen und Vorarbeiten für die Fundamente sowie Masten notwendig. Das schlägt sich wiederum in den Anschaffungskosten wieder, da hier die zu den Kosten für das Segel noch Kosten für Statik und Bauarbeiten für die Fundamente kommen.

Eine dritte Variante sind Gartenpavillons, die man auf einer Freifläche aufstellt. Bei den Grössen beginnen die Pavillons bei 3 x 3 Metern Grundfläche und können bis zu einer Fläche von 40 Quadratmetern erworben werden. Sollten grössere Pavillons benötigt werden lassen sich mehrere Pavillons mit Verbindungselementen zusammenfügen.

Sonnenschutz und Denkmalpflege im geschäftlichen Bereich

Natürlich spielt ein Sonnenschutz nicht nur im privaten Bereich eine Rolle. Viel mehr noch wird im geschäftlichen Bereich auf Sonnenschutz Wert gelegt. Schliesslich kann ein fehlender Sonnenschutz im Aussenbereich für Umsatzeinbussen sorgen. Wer möchte als Restaurantbesitzer seine Gäste schon in der prallen Sonne sitzen lassen.

Allerdings eigenen sich nicht alle Formen des Sonnenschutzes im selben Mass für gastronomische Bereiche. So haben Sonnenschirme den grossen Nachteil, dass die Standfüsse einiges an Platz benötigen, der wiederum für Tische fehlt. Abmildern lässt sich dieser Umstand dadurch, dass man die Sonnenschirme in die Tische integriert. Oder man wählt einen grossen Schirm, der die entsprechende Fläche überspannt.

Sonnensegel eigenen sich für Freiflächen, die räumlich getrennt sich. Hier ist dann auch der nötige Platz vorhanden, damit die Masten aufgestellt werden können. Pavillons hingegen sind eine Spezialität für temporäre Events, Hochzeiten oder Geburtstage. Auch als Überdachung für eine Bar im Aussenbereich können Pavillons genutzt werden.

Zu beachten ist neben den Belangen des Denkmalschutzes, das man einen Sonnenschutz nicht einfach in einer Fussgängerzone aufstellen darf. Hierfür wird eine Genehmigung von der jeweiligen Ortsverwaltung benötigt. Die Behörde entscheidet auch, ob der Sonnenschutz ins Stadtbild passt. Man sollte also bereits vor der Anschaffung alle rechtlichen Fragen klären, damit die Investition nicht umsonst war.

 

Titelbild: Ronstik – shutterstock.com

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