Erstmals in der Übersicht: Liste historischer Gärten in der Schweiz

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Nicht nur alte Bauwerke, technische Denkmäler, Monumente und Skulpturen werden von den Mitarbeitern der Denkmalpflege betreut, auch Gartenanlagen gehören dazu. Die Gartendenkmalpflege hat erstmals alle historischen und schützenswerten Gärten der Schweiz erfasst. Die in 20-jähriger akribischer Arbeit erstellte Gartendenkmal-Liste umfasst 30'000 Gärten, Kleinparks und Gartenanlagen im öffentlichen und privaten Besitz. Seit 1995 haben Fachleute und interessierte Laien alle erhaltenswerten Parks, Anlagen und Gärten aus der Zeit vor 1960 erfasst. Endlich können sich die Denkmalpfleger anhand einer offiziellen Inventarliste informieren und Schutzmassnahmen einleiten, wenn das nötig werden sollte. Denn nicht jeder Privatbesitzer ist in der Lage, seinen historischen Garten fachgerecht zu pflegen. Es ist jedoch von höchster Bedeutung, diese historischen Anlagen zu schützen und für die Nachwelt zu erhalten.

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Grabstätten als wichtige Zeugen vergangener Zeit

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Grabstätten, Grabsteine, Grabmale und Gruften sind unbestritten Denkmäler, um die sich in besonderen Fällen der Schweizer Denkmalschutz kümmert. Allerdings gibt es nur wenige historische Grabmale. Warum das in Zürich so ist, wird in diesem Bericht erklärt. Von der Denkmalpflege profitieren heute Grabstätten, um deren Erhalt sich keine Nachfahren kümmern können, insbesondere Grabstätten, die berühmte Persönlichkeiten beherbergen oder die in ihrer Gestaltung kulturhistorischen Wert besitzen. Wer denkt, die Denkmalpflege kümmert sich nur um historische Gebäude, technische Denkmäler oder alte Skulpturen, wird hiermit eines Besseren belehrt. Allein in der Stadt Zürich wurden im vergangenen Jahr 321 Gräber aus dem 19. und 20. Jahrhundert unter Denkmalschutz gestellt. Das wurde auch höchste Zeit! Zürich verfügt über insgesamt sieben städtische Friedhöfe, von denen einige wahre Kleinode sind, deren Gestalter zahlreiche Preise einheimsen durften. Auch eine Gartenanlage kann kulturhistorisch wertvoll sein und unter Denkmalschutz stehen, wie beispielsweise der Seeburgpark Kreuzlingen, über den wir erst kürzlich berichteten.

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