Sanieren und renovieren im denkmalpflegerischen Sinn
VON Christiane Weber Allgemein Denkmalpflege
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text][/vc_column_text][vc_column_text]Wer ein Haus bewohnt oder erwirbt, das unter Denkmalschutz steht, sieht sich bei einer Sanierung besonderen Anforderungen gegenüber. Die Fassade ist das Gesicht des Hauses, hier muss sehr sorgfältig vorgegangen werden. Die Bedachung nennt man oft "die fünfte Fassade", deshalb soll eine neue Eindeckung ebenfalls im Sinne der Denkmalpflege vorgenommen werden. Nicht nur die Optik ist entscheidend, auch die Wahl der Farben und Materialien spielt eine Rolle. Für Häuser im Privateigentum ist dies ebenso wichtig wie für Gebäude in kantonaler Verantwortung. Farbe als gestalterisches Element in der Architektur Der Farbanstrich eines Hauses prägt sein Erscheinungsbild. Dabei ist es noch gar nicht so lange üblich, dass Wohnhäuser einen farbigen Anstrich bekommen. Bis ins 19. Jahrhundert hinein waren viele Häuser schlicht weiss gekalkt, denn die Herstellung von Farben war sehr teuer.
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