Komasaufen und Kunstfehler: Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

In letzter Zeit hat sich die Politik in der Schweiz mit der Frage beschäftigt, ob auch bei vorliegendem Eigenverschulden oder einem Kunstfehler nach der Operation die Folgekosten von der Krankenkasse übernommen werden sollten. Erhalten Partygäste nach dem sogenannten Komasaufen eine kostenlose ärztliche Behandlung und werden die Folgekosten nach einer misslungenen Schönheitsoperation von der Krankenkasse übernommen?

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