Komasaufen und Kunstfehler: Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

In letzter Zeit hat sich die Politik in der Schweiz mit der Frage beschäftigt, ob auch bei vorliegendem Eigenverschulden oder einem Kunstfehler nach der Operation die Folgekosten von der Krankenkasse übernommen werden sollten.

Erhalten Partygäste nach dem sogenannten Komasaufen eine kostenlose ärztliche Behandlung und werden die Folgekosten nach einer misslungenen Schönheitsoperation von der Krankenkasse übernommen?

Komasaufen, ein gefährlicher Partyspass

Beim Komasaufen trinken meist junge Menschen eine grosse Menge an Alkohol, bis sie schliesslich ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Der Zustand ist oftmals lebensgefährlich, in jedem Fall ist eine stationäre Aufnahme notwendig. Da die Behandlung durch das eigene unverantwortliche Verhalten herbeigeführt wird, wurde in der Vergangenheit oftmals das Thema der Kostenübernahme durch die Krankenkasse diskutiert. Wie das Magazin Blick nun berichtete, hat die Politik eine Entscheidung gefällt. Komasäufer sollen zukünftig die Kosten selbst tragen, die Krankenkassen werden entlastet.



Ausnahmen schützen die Versicherten

Der Entwurf sieht verschiedene Ausnahmeregelungen vor. Wer beispielsweise an einer Alkoholerkrankung leidet und abhängig ist, der ist von dem Gesetz nicht in vollem Umfang betroffen. Hier übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten. Dies soll die Betroffenen absichern, damit sie die Chance auf Heilung nicht verlieren und die medizinische Versorgung gesichert ist. Liegt kein Eigenverschulden vor, tritt die Regelung ebenfalls nicht in Kraft.

Nach fünf Jahren wird neu geprüft

Laut dem Magazin Blick fordert die Kommission nach fünf Jahren eine erneute Prüfung. Der Bundesrat solle die Ergebnisse wissenschaftlich überprüfen lassen und dann neu entscheiden. Es stellt sich die Frage, ob Komasäufer durch die entstehenden Kosten ihr Verhalten überdenken oder ob keine Änderung erfolgt. Dies wird die Zukunft zeigen, in jedem Fall profitieren die Krankenkassen von der Regelung und werden entlastet.


Welche medizinischen Leistungen trägt die Krankenkasse? (Bild: © britta60 – Fotolia.com)

Schönheitsoperationen: Was ist, wenn sie misslingen?

Der Trend zu Schönheitsoperationen ist steigend, doch leider bergen sie verschiedene Risiken. Es handelt sich um teilweise aufwendige Operationen, welche vielfältige Risiken haben. Behandlungsfehler haben hohe Kosten zur Folge und die Betroffenen müssen sich um die Kostenübernahme mit der Krankenkasse streiten. Wie die Neue Züricher Zeitung berichtete, sollten die Kassen die Kosten trotz Fremdverschulden in Zukunft übernehmen. Der Ständerat habe sich aber gegen das Prinzip der Verschuldung ausgesprochen und den Versicherten somit die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gesichert. Zuvor wurde vom Nationalrat ein Begehren vorgetragen, nach welchem die Patienten die Folgekosten selbst tragen sollten, ohne eine Unterstützung zu erhalten. Betroffen wären alle Operationen gewesen, welche aus medizinischer Sicht nicht notwendig sind.

Was bedeuten die Beschlüsse für die Versicherten?

Die Erlässe zeigen, dass das Thema Kostenübernahme auch in Zukunft ein viel diskutiertes Thema bleiben wird. Die Interessen der Krankenkasse und der Versicherten widersprechen sich in einigen Punkten und die Politik ist daher gefordert, entsprechende Regelungen zu erlassen. Versicherte sollten immer an die eigene Gesundheit denken, dann ist die Übernahme in den meisten Fällen gesichert. Wer fahrlässig oder vorsätzlich handelt, wie beim Komasaufen, der erhält keine Unterstützung.

 

Bild: © Tim UR – Fotolia.com

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