Denkmalgeschütztes Haus sanieren oder umbauen
VON Christine Praetorius Bauwerke
Grundsätzlich kann auch ein unter Denkmalschutz stehendes Haus umgebaut, saniert oder renoviert werden. Um Probleme mit dem Denkmalpflegegesetz zu vermeiden, sollten alle geplanten Arbeiten frühzeitig mit der kantonalen Denkmalpflege abgestimmt werden. Nur so kann der Bauherr auch sicher sein, alle möglichen Förderungen und Zuschüsse mitzunehmen.
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