28. September 2024

Thurgauer Denkmalpflege im Wandel: Weniger Schutzobjekte, aber mehr Effizienz

Als Teil der umfassenden Neuausrichtung der Denkmalpflege soll das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat einer Totalrevision unterzogen werden. Dazu hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau seine Vorschläge in eine externe Vernehmlassung gegeben. Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) regelt drei Bereiche: Denkmalpflege und Ortsbildpflege, Archäologie sowie Natur und Landschaft. Die vorliegende Totalrevision ist zentral für die Neuausrichtung der Denkmalpflege im Kanton Thurgau. Damit sollen verschiedene Ziele erreicht werden. Nach dem Motto "weniger ist mehr" sollen neu weniger Bauten und Ortsbilder geschützt werden.

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