Kanton NW: Neues Denkmalschutzgesetz greift ab 1. Juni 2024
von belmedia Redaktion Denkmalpflege Denkmalschutz News
Auf den 1. Juni 2024 tritt das geänderte Denkmalschutzgesetz in Kraft. Dieses schafft die Möglichkeit von Schutzverträgen zwischen der Eigentümerschaft und dem Kanton. Dadurch kann individueller auf die Bedürfnisse aller Beteiligten eingegangen werden. Basierend auf einer landrätlichen Motion ist im Kanton Nidwalden vor kurzem das Denkmalschutzgesetz einer Teilrevision unterzogen worden. Der Regierungsrat hat entschieden, die Anpassungen per 1. Juni 2024 in Kraft zu setzen.
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