Eine Firma im Bereich Restaurierungen gründen – das gilt es zu beachten

In der Schweiz gibt es viele historische Altstädte mit hochwertiger Bausubstanz, die fachgerecht gepflegt und renoviert werden muss. Die Nachfrage nach Restaurierungsexperten ist gross, so dass in diesem Bereich immer mehr Firmengründungen entstehen.

Inländische wie ausländische Bauexperten profitieren bei Firmengründungen in der Schweiz von einer boomenden Bauwirtschaft, grosser Nachfrage und einem gut ausgebildeten Arbeitskräftepotenzial.

Der Prozess der Etablierung einer GmbH ist in der Schweiz einfach und schnell zu erledigen. Unterstützung bei der Bürokratie bieten viele professionelle Unternehmensberater. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Modalitäten einer Firmengründung in der Schweiz.

Unbürokratisch eine GmbH gründen

Die häufigste Unternehmensform in der Baubranche ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zur Gründung einer GmbH benötigt man in der Schweiz ein Mindestkapital von 20.000 Schweizer Franken. Es ist möglich, die Einlage in Quoten einzuzahlen, was auch Gründern mit wenig Eigenkapital gute Startchancen gibt. Die Haftungsobergrenze ist mit der Höhe des Einlagekapitals identisch, kann im Einzelfall aber auch höher festgelegt werden. Schweizer Recht zufolge besteht eine GmbH mindestens aus zwei Gesellschaftern. Bei ihnen kann es sich auch um juristische Personen handeln. So können beispielsweise bestehende Unternehmen für die zweckgerichtete Kooperation eine GmbH gründen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird mit der Eintragung im Handelsregister geschäftsfähig. Einer der Gesellschafter muss einen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen.

Aufbau einer GmbH

Für eine GmbH ist in der Schweiz kein formaler Vorstand erforderlich. Allerdings muss ein Hauptgeschäftsführer bestimmt werden. Er trägt die unternehmerische Verantwortung. Die Haftung erfolgt hingegen gemeinschaftlich, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen. Der Hauptgeschäftsführer muss Schweizer Staatsbürger sein oder einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Alternativ kann er einen Bevollmächtigten bestimmen. Eine GmbH muss zur Steuererhebung einen Jahresabschluss vorlegen. Auf Anforderung sind die Bilanzen den Steuerbehörden nachzuweisen bzw. auszuhändigen.

Nachweise und Angaben bei der Gründung einer GmbH

Bei der Eintragung im Handelsregister müssen die Gesellschafter der GmbH einige Nachweise bringen und verpflichtende Angaben machen. Der Hauptgeschäftsführer muss benannt werden, und von allen Geschäftsführern sind eine Handschriftenprobe und beglaubigte Ausweiskopien einzureichen.

Ausserdem müssen der Firmenname und die Brache bzw. Art der Dienstleistung angegeben werden. Von ausländischen Gesellschaftern können im Einzelfall weitere Unterlagen und Nachweise verlangt werden. Sondervereinbarungen zwischen den Gesellschaftern sollten notariell beglaubigt werden. Nach der Eintragung im Handelsregister kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Betrieb aufnehmen, Mitarbeiter einstellen und ein Konto eröffnen.


Steuervorteile bei der Firmengründung nutzen (Bild: Rattanasak Khuentana – shutterstock.com)

Die Standortvorteile der Schweiz

Für mittelständische Unternehmen in der Bau- und Renovierungsbranche bietet die Schweiz viele Standortvorteile. Firmengründer profitieren von der hohen Kaufkraft, der anhaltenden Nachfrage nach Fachdienstleistungen am Bau sowie einer gut ausgebauten Infrastruktur. Die grosse Fülle historischer Bauten in den Innenstädten stellt ein unerschöpfliches Auftragspotenzial dar. Zudem hat man durch die Schweiz als klassisches Transitland auch gute Anbindung zu anderen europäischen Märkten. Weitere Vorzüge der Schweiz sind die hohe Lebensqualität, wirtschaftliche Stabilität, Währungsstabilität und ein grosser Pool an gut ausgebildeten Fachkräften. Nutzen auch Sie diese Vorteile für eine Firmengründung im Bereich Restaurierungen. Unternehmen spezialisiert auf Firmengründung Schweiz Angelegenheiten unterstützen Sie gern bei allen Formalitäten.

 

Titelbild: hanohiki – shutterstock.com

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