23 März 2017

Stadt Zürich: Revision der städtischen Vorschriften zum Gastgewerbegesetz

Sollen Gastwirtschaften nach Mitternacht geöffnet bleiben, sind die Betriebszeiten nach Mitternacht in einem Bauentscheid festzulegen. Dies hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich anfangs 2015 entschieden. In der Praxis ist die Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung bereits seit geraumer Zeit angepasst worden, nun revidiert der Stadtrat die städtischen Vorschriften zum Gastgewerbegesetz.

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