Recht

Archäologische Funde auf Baustellen: Was nach einer Entdeckung geschieht

Wenn beim Aushub eine Mauer, eine dunkle Bodenschicht, Keramikscherben oder menschliche Knochen sichtbar werden, treffen zwei sehr unterschiedliche Zeitabläufe aufeinander. Die Baustelle ist auf Termine, Maschinen und rasche Arbeitsfortschritte ausgerichtet. Archäologische Spuren lassen sich dagegen nur einmal ungestört untersuchen. In der Schweiz gilt deshalb ein klarer Grundsatz: Verdächtige Funde und Befunde bleiben an ihrem Platz und werden umgehend der zuständigen kantonalen Fachstelle gemeldet. Nicht jeder Steinverband ist römisch und nicht jede Scherbe stammt aus dem Mittelalter. Trotzdem darf die Beurteilung nicht durch eigenständiges Freilegen, Reinigen oder Weiterbaggern vorweggenommen werden. Erst Fachpersonen können anhand der Fundlage, der Bodenschichten und des Umfelds entscheiden, ob tatsächlich eine archäologische Fundstelle vorliegt. Anschliessend wird festgelegt, ob eine kurze Dokumentation genügt, eine baubegleitende Untersuchung folgt oder eine Rettungsgrabung notwendig wird.

Weiterlesen

Publireportagen

Empfehlungen