Freudental SH: Unbewilligte Grabungen an archäologischen Fundstätten

Während des Lockdowns wurde im Freudental eine unter Naturschutz stehende Höhle ausgegraben.

Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass sich in der betreffenden Höhle wahrscheinlich keine steinzeitlichen Funde mehr befunden hatten.

Die umfassenden Ermittlungen der Schaffhauser Polizei ergaben, dass auch an anderen archäologischen Fundstätten und unter Naturschutz stehenden Höhlen im Kanton Schaffhausen unbewilligte Grabungen durchgeführt wurden. Die Schaffhauser Polizei weist darauf hin, dass sämtliche Grabungen und die Suche nach archäologischen Gütern bewilligungspflichtig sind. Die Ausgrabungen müssen fachmännisch durchgeführt werden und sämtliche Funde sind bei den entsprechenden Fachstellen abzugeben.

Wer Angaben zu Personen machen kann, welche unbefugt nach archäologischen Kulturgütern suchen, wird gebeten, sich mit der Schaffhauser Polizei in Verbindung zu setzen.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: Schaffhauser Polizei

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