Kanton Nidwalden: Auf Umgestaltung des Landratssaals soll verzichtet werden

Der Regierungsrat lehnt ein Postulat zur Umgestaltung des Landratssaals ab. Auf einen Eingriff in das bestehende Erscheinungsbild soll verzichtet werden, da es sich um einen geschichtsträchtigen Raum handelt.

Der Landratssaal im Rathaus Stans entspricht nicht den Anforderungen an eine moderne Sitzungsinfrastruktur, hält der Stanser Landrat Andreas Gander-Brem in seinem Postulat fest.

Der Saal brauche eine Erneuerung und soll mit zeitgemässer Technik ausgerüstet werden, fordert er. Die engen Platzverhältnisse sollen nach Möglichkeit aufgelockert werden. Diese seien zurzeit für alle Nutzer – 60 Landräte, sieben Regierungsräte, Medienschaffende und Zuschauer – beengend. Um das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern, soll zudem abgeklärt werden, ob der Raum für andere Veranstaltungen und Seminare verwendet werden kann.

Der Regierungsrat betont in seiner Antwort auf den Vorstoss, dass es sich beim Landratssaal um einen geschichtsträchtigen Raum handelt, weshalb ein grösserer Eingriff unbedingt zu vermeiden ist. Er teilt zwar die Ansicht, dass die Platzverhältnisse eng und nicht sonderlich komfortabel sind. Die bestehende Möblierung soll jedoch beibehalten werden, was sich demzufolge einschränkend auf die Möglichkeiten für Änderungen auswirkt. Was die technische Ausstattung betrifft, erachtet der Regierungsrat eine Mikrofon- oder Abstimmungsanlage sowie Steckdosen für jedes Ratsmitglied nicht als zwingend erforderlich. Er misst dem Verzicht auf einen Eingriff in die Substanz der Saalinfrastruktur höheres Gewicht bei, weshalb dem Landrat beantragt wird, das Postulat abzulehnen.

Bereits heute wird der Saal für verschiedene Anlässe genutzt. Es sind dies insbesondere Gerichtsverhandlungen und Sitzungen. Bei einer weiteren Öffnung des Rathauses gilt es zu beachten, dass bei einer Vermietung der dadurch entstehende Zusatzaufwand für den Hausdienst gedeckt werden kann.

 

Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Aleks_Shutter – shutterstock.com

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