Schwyzer Heimatschutz reicht Beschwerde gegen Gestaltungsplan Rotschuo ein

Generationen spazierten entlang der landschaftlich und naturräumlich hochstehenden Rotschuobucht.

Gegen die Pläne der Rotschuo Immobilien AG und El Escondite Immo AG, welche beabsichtigen, die gut in die Landschaft eingebettete Siedlungsstruktur im Osten zu zerstören und einen grossen Teil der Bucht zu privatisieren, wehren sich der Schwyzer Heimatschutz und dessen Dachverband, der Schweizer Heimatschutz, mit einer Beschwerde beim Regierungsrat.

Ebenfalls wird die Einholung eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission gefordert.

Der Weiler Rotschuo liegt unterhalb der Strasse zwischen Gersau und Vitznau am Vierwaldstättersee. In der dortigen Bucht befinden sich u.a. ein Hotel und eine Jugendherberge. 2011 verkaufte die Gewerkschaft Unia das Hotel an den früheren Verwaltungsratspräsidenten der Hero, Rudolf Stump, der dort inzwischen das ehemalige Restaurant Kreuz, das ebenfalls im Osten der Bucht liegt, zu seinem Privatwohnsitz umbauen liess.

Bis anhin befinden sich zwischen dem Hotel und dem ehemaligen Restaurant Kreuz einige wenige feingliedrige, gut in die Landschaft eingebettete Holzhäuser. Der Gestaltungsplan will nun Raum schaffen für den Abbruch und die Erstellung grossvolumiger Gebäude, welche eine Beeinträchtigung der Bucht befürchten lassen. Das Vorhaben befindet sich im BLN-Schutzgebiet 1606
„Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi“. Trotzdem wurde bis anhin kein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK bzw. der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD eingeholt, was dringend nachzuholen ist. Dies ist denn auch die hauptsächliche Forderung, die den Heimatschutz zur Beschwerde bei der Regierung führt. Erst auf der Basis eines unabhängigen Fachgutachtens kann ein solch weitreichender Entscheid für ein Bauvorhaben dieses Ausmasses getroffen werden.

Weiter erachtet der Heimatschutz die Sperrung eines bisher öffentlich zugänglichen Bereichs des Seeufers für unzulässig, was ebenfalls mit der Beschwerde gerügt wird. Das Gebiet, welches vom Gestaltungsplan betroffen ist, befindet sich in einer Hotel- und Intensiverholungszone, also auf einem für die Öffentlichkeit bestimmten Areal. Eine Privatisierung dieser Zone, wie dies von der Rotschuo Immobilien AG und der El Escondite Immo AG gewünscht und vom Bezirk Gersau bewilligt wurde, kann aus Sicht des Heimatschutzes nicht mit dem Erlass eines Gestaltungsplanes und somit unter Ausschluss er Bevölkerung erreicht werden. Notwendig wäre eine Umzonung im Rahmen einer ordentlichen Ortsplanung.

 

Quelle: Schwyzer Heimatschutz
Bildquelle: Schwyzer Heimatschutz

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