Geplante Ferienresidenz mit Restaurant auf Rigi Klösterli – Beschwerde eingereicht
VON belmedia Redaktion Denkmalpflege Denkmalschutz News Projekte
Trotz erheblicher landschaftlicher und baukultureller Beeinträchtigung hält die Investorin Gardner Group AG aus Cham an ihrem Projekt einer Ferienresidenz mit Restaurant auf Rigi Klösterli fest.
Der Schwyzer Heimatschutz und Pro Natura Schwyz sowie deren schweizerischen Dachverbände beantragen in ihrer Beschwerde an den Regierungsrat die Ablehnung des Baugesuches in der gesetzeswidrigen Inselbauzone. Weiter wird ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingefordert.
Eingebettet in die Hänge der Rigi-Ostseite liegt auf halber Wegstrecke zum Kulm der Weiler Rigi Klösterli. In unmittelbarer Nähe ist der Rietboden, auf dem sich das über hundertjährige Belle Epoque-Hotel befindet. Die Häusergruppe liegt gemäss Zonenplan der Gemeinde Arth aus dem Jahre 1975 in einer Kleinbauzone. Diese, so beanstanden die Umwelt- und Heimatschutzverbände, ist rechtswidrig.
„Der Kanton Schwyz hat seine raumplanerischen Hausaufgaben nicht gemacht“, betont Isabelle Schwander, Präsidentin des Schwyzer Heimatschutzes. Die Bauzone, auf die sich die Investorin stützt, stellt eine klare Umgehung von Art. 24 ff. des Raumplanungsgesetzes (RPG) dar, welcher das Bauen ausserhalb der Bauzonen regelt. Die Gemeinde wäre auf der Basis des aktuellen RPG verpflichtet, den Zonenplan im Rahmen dieses Baugesuches zu überprüfen und ihn den heutigen raumplanerischen Zielvorgaben anzupassen. Der geplante Bau einer Ferienresidenz für 31 Wohnungen und ein Restaurant wäre dann nicht zulässig.
Der Abbruch und der Ersatz des Hotel des Alpes durch zwei kubische Neubauten mit wesentlich grösserem Bauvolumen und Flachdach stellt zudem einen erheblichen Eingriff in die Landschaft dar. In ihrer Beschwerde fordern die Verbände die Behörden deshalb auf, die durch das Bauvorhaben resultierende Beeinträchtigung der Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN1606) durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) prüfen zu lassen. ENHK- Gutachten sind für solche oder ähnliche Bauvorhaben in Landschaften von nationaler Bedeutung zwingend einzuholen. Auch ist die Schutz- und Erhaltenswürdigkeit des Hotel des Alpes durch die eidgenössische Kommission zu prüfen.
Quelle: Schwyzer Heimatschutz
Bildquelle: Schwyzer Heimatschutz