Schützenswerte Ortsbilder der Schweiz: Erhöhte Rechtssicherheit und Transparenz

An seiner Sitzung vom 13. November 2019 hat der Bundesrat die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) gutgeheissen.

Neu werden die Grundsätze, nach welchen Objekte ins Inventar aufgenommen werden, auf Verordnungsstufe geregelt. Ziel ist es, die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden zu erhöhen und damit die Umsetzung des Inventars zu erleichtern.

Das Bundesinventar ISOS erfasst die wertvollsten Siedlungen der Schweiz und hat zum Ziel, deren baukulturelle Qualitäten für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Seine rechtliche Grundlage ist die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Die aus 1981 stammende Verordnung wurde nun an die beiden Schwesterverordnungen – Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) und Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) – angeglichen.

Im Rahmen der Vernehmlassung begrüsste die grosse Mehrheit der Teilnehmende die Verordnungsrevision. Eine Mehrzahl der Kantone ist der Meinung, dass sie die Objektivität und die Wissenschaftlichkeit des ISOS sowie die Rechtssicherheit in der Umsetzung und Anwendung des Inventars erhöht. Die meisten Organisationen und Verbände sind der Ansicht, die Revision verbessere die Planungssicherheit und die Transparenz für Vorhaben und Investitionen in schützenswerten Ortsbildern.

Die Erhaltung der Schweizer Ortsbilder ist in der Verfassung verankert. Als nationales Fachinventar bildet das ISOS das einzige schweizweite, nach einheitlichen Kriterien erstellte Instrument zur qualitativen Beurteilung von Ortsbildern. Das ISOS gehört zu den bedeutenden Grundlagen für Ortsbildpflege und -entwicklung in der Schweiz und fördert eine hohe Baukultur.

Verordnung (PDF)

 

Quelle: Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für Kultur
Titelbild: St.Gallen © girlwander1982 – shutterstock.com

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