Rechtsfälle: Schweizer Heimatschutz hat 2018 zehn Beschwerdefälle abgeschlossen
VON belmedia Redaktion Denkmalpflege Denkmalschutz News
Das Verbandsbeschwerderecht der Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände ist ein notwendiges und sinnvolles Instrument zur Durchsetzung der gesetzlichen Grundlagen.
Der Schweizer Heimatschutz hat 2018 zehn Beschwerdefälle (Vorjahr: elf) abgeschlossen.
Die Verbände sind verpflichtet, ihre Tätigkeit im Bereich des eidgenössischen Verbandsbeschwerderechts nebst dem Bundesamt für Umwelt auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 2018 hat der Schweizer Heimatschutz zehn (2017: elf) Beschwerdefälle abschlossen. Davon wurden drei Beschwerden gutgeheissen, zwei teilweise gutgeheissen und drei abgelehnt. Eine konnte zurückgezogen werden aufgrund einer Vereinbarung, eine weitere Beschwerde wurde durch Rückzug des Projekts gegenstandslos. Sieben von zehn Interventionen führten damit zumindest zu einem teilweisen Erfolg.
Damit bestätigt sich, dass der Schweizer Heimatschutz das Verbandsbeschwerderecht zurückhaltend wahrnimmt. Zusätzlich führten die Bauberatungen sowie Verhandlungen des Schweizer Heimatschutzes und seiner Sektionen oft zu gütlichen Einigungen und Verbesserungen, ohne dass die Gerichte bemüht werden mussten.
Der Rechtsdienst des Schweizer Heimatschutzes hat sich als Instrument der sorgfältigen Vorabklärung bestätigt. Kurzgutachten für die Geschäftsstelle des Schweizer Heimatschutzes sowie für Fälle einzelner Sektionen ermöglichten einen raschen und fundierten Positionsbezug.
Quelle: Schweizer Heimatschutz
Titelbild: Symbolbild © Kamilalala – shutterstock.com