Denkmalpflege und Sonnenschutz - das sollten Sie wissen!
VON Agentur belmedia GmbH Denkmalpflege Denkmalschutz
Nicht nur weltbekannte Denkmäler und prachtvolle Sehenswürdigkeiten stehen unter Denkmalschutz. In jeder Stadt lassen sich Wohn- und Arbeitsbauten finden, die als erhaltenswert gelten und einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn der Aussenbereich dieser Gebäude im Sommer genutzt wird, wird die Anbringung eines Sonnenschutzes schnell zum Problem. Wir zeigen Ihnen, weshalb verschiedene Schutzartikel nicht angebracht werden können und zeigen Alternativen auf, die zur Nutzung Ihres Aussengeländes passen.
Feste Anbringung von Schutzartikeln oft verboten
Natürlich kann Ihnen niemand verbieten, in Ihrem Garten vor einem denkmalgeschützten Gebäude einen Sonnenschirm aufzustellen. Problematisch wird es, sobald durch die Anbringung des Schutzes eine bauliche Veränderung bzw. ein Eingriff am Mauerwerk der Immobilie erfolgt. Viele Markisen und Sonnensegel setzen Bohrungen für eine feste Halterung an der Aussenwand voraus, die mit dem Denkmalschutz nicht konform gehen. Dies gilt selbst, wenn die Bohrungen in Bauelementen vorgenommen werden, die sich theoretisch einfach austauschen liessen.
Für private Hausbesitzer ist dies oft kein Problem. Der Sonnenschutz wird hier maximal für die eigene Familie oder einzelne Freunde gewünscht, so dass das Aufstellen von ein oder mehreren klassischen Sonnenschirmen ausreicht. Anders sieht es bei gastronomischen Betrieben aus, die Ihren Aussenbereich flächendeckend nutzen wollen. Hier neben Sonnenschirme mit Ständer unnötig Platz weg und rauben Sitzfläche für potenzielle Gäste. Je nach Grösse der Gastronomie wird dies zu einem ernsthaften wirtschaftlichen Problem.
Sonnenschirme, Sonnensegel & Co. als Alternativen
Auch wenn Sie keine Veränderungen an dem denkmalgeschützen Gebäude vornehmen dürften – Ihnen sind verschiedene Alternativen unabhängig von der Grössenordnung des Gebäudes gegeben. Im Fachhandel und Internet finden Sie mittlerweile Sonnenschirme mit Durchmessern der Stofffläche von zehn Metern und mehr. Sofern ein sicheres Aufstellen mit den richtigen Ständern gewährleistet ist, werden Sie mit ein oder zwei Ständern Ihren Aussenbereich komplett beschatten können. Auch die Umsetzung als Doppelschirm wird mittlerweile angeboten, um mit einem einzelnen Ständer zwei Schirme mit mehreren Flächen Spannweite auf Ihrem Aussengelände zu etablieren.
Sofern Sie nicht über einen asphaltierten oder festen Boden verfügen, werden Sonnensegel zur tollen Alternative. Diese müssen nicht am Mauerwerk befestigt werden, mit Erdspiessen ist eine Anbringung im Boden möglich. Die Höhe der Spiesse kann zwei Meter und mehr betragen, in die richtige Position gebracht werden so viele Quadratmeter durch den Schattenwurf bereichert. Fragen Sie im Fachhandel nach, welche technischen Möglichkeiten sich mittlerweile für Ihren Betrieb anbieten und wählen Sie gezielt nach Ihren räumlichen Gegebenheiten und gestalterischen Vorstellungen aus.
Besondere Schutzartikel für Events entdecken
Wenn Sie einen Sonnenschutz alleine für ein privates Event wünschen, muss es nicht immer ein klassischer Schutzartikel sein. Beispielsweise können Sie sich für die Bewirtung Ihrer Gäste für eine Open-Air-Bar entscheiden, die zentral in Ihrem Aussengelände aufgestellt zum Schutz der Bar- und Thekengäste wird. Dienstleister wie Openairbar.ch haben sich auf die Vermietung von Bars nach Kundenwunsch spezialisiert und helfen Ihnen auch in Bereichen wie Dekoration und Ausstattung weiter.
Bevor Sie voreilig Ihr geschütztes Gebäude verunstalten, vertrauen Sie lieber auf solche Alternativen passend zu Ihren Einsatzzwecken und den bevorstehenden Events. Natürlich sind grosse Beschattungslösungen oder die Anmietung einer Bar genauso interessant, wenn Sie Aussenflächen an einfachen Immobilien ohne Denkmalschutz aufwerten möchten.
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