Schweiz gibt illegales Kulturgut an Italien zurück
Die Schweiz hat fünf antike Kulturgüter an Italien zurückgegeben. Die Objekte stammen aus illegalem Besitz einer Privatperson. Schweizer Behörden hatten sie bei einer polizeilichen Durchsuchung entdeckt und beschlagnahmt.
Jetzt wurden das Fragment einer Freske und vier weitere archäologische Kulturgüter aus dem 6. Jh. v. Chr. den italienischen Behörden übergeben. Isabelle Chassot, Direktorin des Bundesamtes für Kultur, überreichte die fünf antiken Objekte der Vertreterin des italienischen Kulturministeriums, Jeannette Papadopoulos.
Bei den Objekten handelt es sich um das Fragment einer Freske von rund 23 x 42 cm Grösse, das eine menschliche Figur von vorne zeigt. Sie befand sich ursprünglich in der „Casa di Obellio Firmo“ in Pompeji. Die vier weiteren Kleinobjekte aus dem Altertum stammen ebenfalls aus Süditalien. Es handelt sich um eine Kanne, ein Balsamgefäss, eine Schale mit Fuss und eine weibliche Büste.
Die Rückgabe unterstreicht das gemeinsame Engagement der Schweiz und Italien bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern, das 2006 mit dem Abschluss eines bilateralen Abkommens über den Kulturgütertransfer noch zusätzlich gestärkt wurde.
Artikel von: Bundesamt für Kultur
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