Schweizer Kulturgüterschützer trafen sich in Vaduz
VON belmedia Redaktion Denkmalpflege Events
Die Verantwortlichen für den Kulturgüterschutz aller Schweizer Kantone trafen sich zum Jahresrapport in Vaduz. Eingeladen hatten der Fachbereich Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und das Amt für Kultur.
Der diesjährige Rapport der kantonalen Kulturgüterschutz-Verantwortlichen der Schweiz, an welchem stets auch der Liechtensteinische Vertreter beim Amt für Kultur teilnimmt, fand
in diesem Jahr im Fürstentum Liechtenstein statt. Im Vaduzer Rathaussaal begrüsste Regierungsrätin Aurelia Frick die Gäste und freute sich darüber, dass die gut-nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein auch im Bereich des Kulturgüterschutzes (KGS) ausgezeichnet sind.
Gerade erst letzte Woche unterschrieb Regierungsrätin Frick zusammen mit Bundesrat Guy Parmelin in Bern die Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Einlagerung von Mikrofilmen bedeutender Liechtensteiner Kulturgüter im Mikrofilmarchiv Heimiswil.
Aufbau des Kulturgüterschutzes in Liechtenstein
Anlässlich der Jahrestagung in Vaduz stellte der Leiter der Denkmalpflege und Kulturgüterschutzverantwortliche Patrik Birrer den Kolleginnen und Kollegen aus der Schweiz das neue Kulturgütergesetz sowie das Modell des Kulturgüterschutzes in Liechtenstein vor. Mit dem neuen Gesetz werden nun erstmals gesetzliche Grundlagen geschaffen, um den Kulturgüterschutz auf nationaler Ebene zu verankern.
Der Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz, Emanuel Banzer, berichtete über die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des hiesigen Bevölkerungsschutzes. Der Jahresrapport endete am Nachmittag mit einem Besuch auf Schloss Vaduz.
Kulturgüter sollen vor Verlust und Zerstörung geschützt werden
Ziel des Kulturgüterschutzes ist der Schutz der beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter – Denkmäler, Denkmalensembles, archäologische Stätten, Kunstwerke, Archive, Bibliotheken, Museen, wissenschaftliche Sammlungen usw. – vor Verlust und Zerstörung. In der Schweiz schafft der Bund die Voraussetzungen, um in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnerorganisationen und den Kantonen bestmögliche Schutzmassnahmen zu ergreifen, um die Identität stiftenden Kulturgüter nachfolgenden Generationen unbeschadet überliefern zu können.
Die Kantone haben im Kulturgüterschutz eine zentrale Rolle, sind sie doch für den Vollzug des Bundesgesetzes verantwortlich. Zu den Aufgaben gehören die Organisation des KGS, die Erstellung von Inventaren und Sicherstellungsdokumentationen, die Ausbildung des KGS-Personals und der Kulturgüterschutzraumbau.
Artikel von: Fürstentum Liechtenstein
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