Bauhistorisches Gutachten zum Luzerner Theatergebäude

Der Denkmalwert des Luzerner Theatergebäudes ist stark gemindert. Hingegen ist der städtebauliche Situationswert von grosser Bedeutung. Zu diesem Ergebnis gelangt ein bauhistorisches Gutachten, das die kantonale Denkmalpflege in Auftrag gegeben hatte. Als Gründe für die Wertminderung werden die zahlreichen, tiefgreifenden Umbauten genannt, die im Verlauf der letzten rund 180 Jahre vorgenommen wurden.

Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Luzerner Theaterinfrastruktur stellt sich die Frage nach dem denkmalpflegerischen Stellenwert des heutigen Luzerner Theaters an der Reuss. Die Kantonale Denkmalpflege beauftragte daher das Büro für Architektur, Denkmalpflege und Baugeschichte (ADS), Siegfried Möri in Burgdorf, den denkmalpflegerischen Wert zu ermitteln. Fazit des Gutachtens: Das im 1838/39 nach Plänen von Architekt Louis Pfyffer von Wyher erbaute Luzerner Theatergebäude weist heute nur noch wenig von seiner ursprünglichen Bausubstanz auf.

Massiv reduzierte Originalsubstanz

Das Luzerner Theater wurde am 7. November 1839 mit der Aufführung von Schillers Wilhelm Tell eingeweiht. Das Gutachten zeigt auf, dass der Denkmalwert des Gebäudes durch zahlreiche, tiefgreifende Umbauten sowie durch einen Brand Anfang des 20. Jahrhunderts stark geschmälert wurde. Im Vergleich zu den beiden anderen frühen schweizerischen Theaterbauten des 19. Jahrhunderts in La-Chaux-de-Fonds und Bellinzona ist die Originalsubstanz des Luzerner Theaters massiv reduziert.

Nach Grossbrand 1925 wieder aufgebaut

Das heutige Erscheinungsbild des Luzerner Theaters geht im Wesentlichen auf den Wiederaufbau und die Aufstockung von 1925 nach dem Grossbrand und die Westerweiterung in den 1960er-Jahren zurück. Die bereits in der Publikation von Beat Wyss „Louis Pfyffer von Wyher, Architekt, 1783-1845“ gemachte Feststellung, Pfyffers Theaterbau von 1839 habe sein originales Aussehen bis auf den Mittelteil an der Reuss gänzlich verloren, bestätigt sich laut dem Gutachten.

Vom Originalbau haben sich nebst dem Mittelteil an der Reussfassade, bestehend aus den drei ursprünglichen Aussenwänden des vorspringenden Querbaus, lediglich die Ost- und Südfassade des Hauptbaukörpers erhalten.

Hingegen ist der Bau als Teil der linksufrigen Reussfront und als direktes Gegenüber des Rathauses von städtebaulicher Bedeutung. Dieser Tatsache müsste gemäss Gutachten ein allfälliger Neubau Rechnung tragen.

 

Artikel von: Staatskanzlei Luzern, Denkmalpflege und Archäologie
Artikelbild: Ingo Hoehn, Wikimedia, GNU

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