Behandlungen im Ausland - nicht jede Schweizer Krankenkasse übernimmt

Nicht alle Schweizer nehmen sämtliche Massnahmen zur Behandlung oder Rehabilitation im Inland wahr. Gerade in grenznahen Regionen wird von medizinischen Einrichtungen in Deutschland oder Liechtenstein profitiert, was zwangsläufig die Frage nach der Finanzierung durch die Schweizer Krankenkasse stellt.

Tatsächlich gibt es Abweichungen zwischen einzelnen Unternehmen der Branche und Kantonen, in welchem Umfang eine Kostenübernahme für Behandlungen im Ausland geboten wird.

Einzelne Pilotprojekte zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Gesundheitssystem wurden über die letzten Jahre durchgeführt und liefern nun erste Ergebnisse, die allerdings keine signifikanten Einsparungen im schweizerischen System mit sich gebracht haben.

Vor allem Reha-Massnahmen im Ausland beliebt

Mit zwei Projekten der letzten Jahre wurde eine gezielte Zusammenarbeit zwischen Basel Stadt und Land mit dem deutschen Landkreis Lörrach sowie dem Kanton St. Gallen und dem Fürstentum Liechtenstein gefördert. Vor allem Basler Einwohner nehmen zu einem überwältigenden Teil die Rehabilitation jenseits der deutschen Grenze wahr, was sich in absoluten Zahlen jedoch nur in einem gemässigten dreistelligen Bereich bewegt. Diese vergleichsweise geringe Zahl ist bei diesem Pilotprojekt im Wesentlichen dafür verantwortlich, dass keine deutlichen Kosteneinsparungen gegenüber einer Behandlung in der Schweiz erreicht wurden. Ähnliche Ergebnisse lieferte das andere Pilotprojekt in der Ostschweiz, was dennoch seitens der Krankenkassen nicht als negativ bewertet wurde.

Da es in beiden Fällen nicht zu Mehrkosten gekommen ist, stehen die Krankenversicherer einer Ausdehnung entsprechender Konzepte für die Zukunft offen gegenüber. Hierbei geht es je nach Krankenkasse nicht alleine darum, erkennbar die Kosten zu senken, sondern auch eine bessere Versorgung in der jeweiligen Region zu gewährleisten. Gerade in der ländlichen Schweiz ist es in Grenzregionen nur naheliegend, für eine optimale Versorgung über die Staatsgrenzen zu schauen und Kooperationen zu suchen, die auch umgekehrt ausländische Patienten ins Land holen könnten. Für die einzelnen Mitglieder einer bestimmten Versicherungsgesellschaft ist dennoch die Überprüfung der jeweiligen Versicherungskonditionen entscheidend, bevor blind in eine Behandlungsmassnahme im Ausland eingewilligt wird.

Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen nicht übersehen

Der Gesetzgeber in der Schweiz lässt den Krankenkassen einen vergleichsweise grossen Spielraum, wie mit Behandlungen im Ausland umgegangen wird. Alleine das Angebot eigenständiger Tarife, die Rabatte bei der Inanspruchnahme von Massnahmen im Ausland in Aussicht stellen, sind weiterhin nicht erlaubt. Ausserdem sollte jeder Patient überprüfen, in welchem Umfang es zur tatsächlichen Leistungsübernahme kommt. Schliesslich sieht die Grundversicherung in der Schweiz bei sämtlichen Behandlungsmassnahmen alleine eine Abrechnung auf dem Leistungsniveau vor, so als ob diese innerhalb der Schweiz durchgeführt worden wäre.

An diesem Punkt können einzelne Krankenversicherer ansetzen und sich auf freiwilliger Basis mit Leistungen von ihrer Konkurrenz abgrenzen. Vor allem der Abschluss von Zusatzversicherungen zu günstigen Konditionen ist eine Option als Versicherter, im Ausland von starken Leistungen zu profitieren und hierfür nicht in die eigene Geldbörse greifen zu müssen. Problematisch wird es lediglich bei Leistungen, die in ihrer Form so nicht in der Schweiz angeboten werden und eine entsprechende Grundlage zur Abrechnung somit fehlt. Die Frage, welche Kosten bei Behandlung und Rehabilitation überhaupt übernommen werden und bis zu welcher Grenze diese gedeckt sind, sollten Interessenten vor dem Vertragsabschluss den einzelnen Zusatztarifen entnehmen.

Auch keine Nachteile bei der Arztwahl befürchten

Neben der Fortführung der genannten Projekte hat der Bundesrat ausserdem die freie Arztwahl in der Schweiz sowie grenzübergreifend gestärkt. Für die Behandlung ausserhalb des heimischen Kantons wurden bislang nur die Kosten erstattet, die sonst am Wohn- bzw. Arbeitsort den gängigen Tarifen der Krankenkasse entsprach. Sollte es aufgrund der gesetzlichen Regelungen in einem anderen Kanton oder im Ausland zu höheren Kosten seitens des Arztes kommen, musste der Versicherte die Differenz alleine tragen. Die Abschaffung dieser Regelung war seit längerem angedacht und soll zu einer zusätzlichen Sicherheit bei der freien Arztwahl beitragen. Hiervon unberührt sind selbstverständlich die Kostenvorteile, die Versicherte beim Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung erfahren.

 

Oberstes Bild: © Bildagentur Zoonar GmbH  – shutterstock.com

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