So gelingt ein Umzug in die Schweiz reibungslos
VON Agentur belmedia Publi-Artikel
Die Schweiz ist für EU-Bürger eines der beliebteste Auswanderungsländer, da gerade ausländische Arbeitnehmer gute Chancen am Arbeitsmarkt in der Schweiz haben. Wer einen Umzug seines Wohnsitzes in die Schweiz plant, sollte sich vorab genau über Anmelde- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz informieren.
Entscheidend sind ein Schweizer Mietvertrag und ein Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmer, da beide Dokumente für die Aufenthaltsbewilligung und die Deklaration bei der zuständigen Zollbehörde wichtig sind. In der Schweiz sind ein vierwöchiger Jahresurlaub und eine 42-Stundenwoche gesetzlich geregelt. Einzelne Details wie zum Beispiel ein 13. Gehalt können mit dem Arbeitgeber gesondert ausgehandelt werden.
Anmeldeverfahren in der Schweiz
Sobald Ihnen ein gültiger Schweizer Mietvertrag und ein Arbeitsvertrag mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen vorliegen, sollten Sie sich innerhalb von acht Tagen bei einem Einwohnerkontrollamt in der zuständigen Wohnsitzgemeinde anmelden. Je nach Kanton werden die Einwohnerkontrollämter auch als Einwohnerdienst oder Kreisbüro bezeichnet, die alle mit dem deutschen Einwohnermeldeamt zu vergleichen sind. Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Reisepass, ein Passfoto sowie Arbeits- und Mietvertrag. Nach der Anmeldung erhalten Sie als ausländischer Arbeitnehmer eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Arbeitsaufnahme in der Schweiz.
Welche Aufenthaltsbewilligungen gibt es in der Schweiz?
Die Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz werden nach verschiedenen Kriterien vergeben. Ausländische Arbeitnehmer erhalten fast immer eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie L oder B als Ausländerausweis ausgehändigt. Für weitere Familienmitglieder muss ein separater Antrag für die Aufenthaltsbewilligung gestellt werden. Nachfolgend die einzelnen Aufenthaltsbewilligungen im Detail.
- Bewilligung B mit Arbeitserlaubnis: Diese Aufenthaltsbewilligung wird auf 5 Jahre ausgestellt, wenn ein gültiger, mindestens einjähriger Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen vorgelegt wird.
- Bewilligung C: Wenn Sie einen ununterbrochenen und regulären Aufenthalt in der Schweiz von fünf Jahren nachweisen können, erhalten Sie eine zeitlich unbegrenzte Aufenthaltsbewilligung.
- Bewilligung G: Diese Aufenthaltsbewilligung gilt für Grenzgänger. Unter einem Grenzgänger versteht man einen Arbeitnehmer, der in der Schweiz arbeitet, seinen Wohnsitz aber in einem grenznahen Staat hat und der mindestens einmal wöchentlich an den fiskalischen Wohnsitz zurückkehrt.
- Bewilligung L: Diese Aufenthaltsbewilligung ist nur befristet, für weniger als ein Jahr.
Die wichtigsten Zollvorschriften
Ziehen Sie mit einer Umzugsfirma mit dem kompletten Hausstand in die neue Heimat Schweiz, dann müssen Sie das sogenannte Übersiedlungsgut bei der zuständigen Zollbehörde deklarieren. Hierfür müssen Sie eine Liste erstellen, in der alle einzuführenden Gegenstände aufgelistet werden. Besonders wichtig ist die Voraussetzung, dass alle persönlichen Gegenstände vor der Einfuhr bereits mindestens sechs Monate lang benutzt wurden und dass sie auch weiterhin in der Schweiz verwendet werden. Mit dieser Regelung will man verhindern, dass durch einen privaten Umzug bei den zu deklarierenden Gegenständen unverzollte Neuwaren in die Schweiz gelangen.
Achten Sie bei ihrem Umzug auf die Öffnungszeiten des Zolls, da Ihr Zollgut in die Schweiz nur innerhalb der behördlich angegebenen Öffnungszeiten für Handelswaren deklariert werden kann.
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