Geplantes Projekt "Claraturm": Jetzt entscheidet die Basler Bevölkerung
Zwar wird das Ensemble im Schweizer Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder geführt, doch dieses hat nur einen Empfehlungscharakter und ist auf der für die Denkmalpflege zuständigen Kantonsebene nicht verbindlich. Seit einem knappen Jahrzehnt kämpfen nun verschiedene Parteien und Organisationen um die zukünftige Ausgestaltung des Areals. Hier ein kurzer Rückblick auf den bisherigen Verlauf:
Im Frühjahr 2004 erging eine Petition vom Heimatschutz Basel und der Freiwilligen Denkmalpflege Basel an den Grossen Rat bezüglich einer Zuweisung zur Schutzzone, allerdings ohne Erfolg. 2005 beantragte die zuständige Kommission, der Denkmalrat, die Eintragung ins kantonale Verzeichnis der Denkmäler, was allerdings vom Regierungsrat zwei Jahre später abgelehnt wurde.
Einen Rekurs des Basler Heimatschutzes und der Freiwilligen Basler Denkmalpflege wies das zuständige Appellationsgericht dann mit seinem Urteil von 2008 ab. Das Gericht bezeichnete die Gebäude erstens als nicht „hochrangig“ genug, zweitens stünde dem Schutzinteresse der Öffentlichkeit ein ebenfalls öffentliches Interesse an der Stadtgestaltung durch einen Neubau entgegen. Die Befürworter des Erhalts weisen diese Argumentation energisch zurück, da sie im Basler Gesetz zur Denkmalpflege nicht vorgesehen sei. Ein weiterer Rekurs der beiden Organisationen beim Bundesgericht wurde wegen einer fehlenden Beschwerdelegitimation ebenfalls abgelehnt.
Nun ist auf private Initiative hin in relativ kurzer Zeit ein Referendum zu Stande gekommen, über das die Basler Bevölkerung gegen Ende November 2013 abstimmen wird. Sollte das Ergebnis gegen den Claraturm ausfallen, bleibt es trotzdem fraglich, ob das Warteck-Ensemble erhalten bleibt. Als Alternative bestehen bereits andere Bebauungspläne.
Die gegenwärtige Grundeigentümerschaft des Geländes vergab im Juli 2007 einen Studienauftrag und lud dazu sechs Architekturbüros ein. Im Hinblick auf den (damals noch in Planung befindlichen) Neubau des Messe-Areals mit seinem Messeturm entschied sich die Jury auch an dieser Stelle für eine Hochhauslösung, um die aktuelle Quartiersentwicklung zu unterstützen.
Favorisiert wurde am Ende der Entwurf von Morger + Dettli Architekten aus Basel, der einen sich nach oben verjüngenden Bau mit 28 Geschossen inkl. Erdgeschoss vorsieht. Die Gesamthöhe soll voraussichtlich 96 Meter betragen. 30 Prozent der Fläche sind für eine kommerzielle Nutzung (Gastronomie, Ladengeschäfte und Büros in den ersten vier Obergeschossen) ausgeschrieben, die restlichen 70 Prozent werden mit Wohnungen in Grössen zwischen 60 und 130 m² belegt. Das Investitionsvolumen liegt bei rund 100 Millionen Franken.
Der geplante Claraturm im Quartier Kleinbasel entzweit die Gemüter in der Stadt. Gegner und Befürworter greifen sich seit längerer Zeit gegenseitig heftig an. Die schnelle Zustimmung zu einem Referendum zeigt, dass das Interesse am Warteck-Ensemble in der Bevölkerung sehr gross ist. Die Gegner des Abrisses führen u.a. die beiden Restaurants „Wurzengraben“ und „Altes Warteck“ an, die mit ihren Stuckdecken und Eichenvertäfelungen als historische Zeitzeugen unbedingt erhaltenswert seien. Den Schutzwert hat auch die Eigentümergemeinschaft mittlerweile zumindest indirekt anerkannt. Kurioserweise will sie das Interieur des „Warteck“ in einem Museum unterbringen.
Die Gegner des Claraturms berufen sich trotz der richterlichen Ablehnung aber nicht nur auf das historische Erbe und die Schutzwürdigkeit des Komplexes. Darüber hinaus argumentieren sie, dass Kleinbasel bereits heute schon das dichtest besiedelte Stadtquartier Basels sowie der gesamten Schweiz ist und deshalb keinen weiteren Hochhausbau braucht.
Zuletzt ist allerdings ein pikantes Detail bekannt geworden, das dem Ansinnen der Neubaugegner abträglich sein könnte. In verschiedenen Medien tauchte eine eindeutig verfälschte Visualisierung des Gebäudes im Kontext der übrigen Bebauung auf, die den Claraturm wesentlich grösser und mächtiger erscheinen liess, als es in Wirklichkeit der Fall sein wird.
Pikant ist das Thema vor allem deshalb, weil der Schöpfer des manipulierten Fotos erstens ein Mitglied des Vereins „Referendum gegen das Projekt Claraturm“ ist. Darüber hinaus ist er aber auch noch ein Mitarbeiter der Basler Denkmalpflege. Die Identität des Mannes ist nicht bekannt. Laut seiner Aussage war die Visualisierung nur für den internen Gebrauch bestimmt.
Dass die Perspektive und die Grössenverhältnisse falsch waren, habe er erst in einer nachträglichen Berechnung zusammen mit einem Kollegen bemerkt. Unklar ist bis jetzt, wie das manipulierte Bild in Umlauf kam und warum es auch nicht aus dem Internet verschwunden ist. Der Leiter der Kantonalen Denkmalpflege, Daniel Schneller, zeigte sich jedenfalls sehr „überrascht“ über das Vorgehen seines Mitarbeiters. Da dieser die digitale Fotomontage nicht als Privatperson, sondern von seinem Arbeitsplatz vorgenommen hat, droht ihm eine Abmahnung.
Das letzte Wort, ob der Claraturm errichtet wird oder nicht, hat nun die Bevölkerung der Stadt Basel. Sollte der Volksentscheid gegen den Neubau ausfallen, wäre das Ergebnis trotzdem noch kein Sieg für die Denkmalpflege. Denn gesetzlich geschützt ist das Warteck-Areal nicht. Der Heimatschutz und die Freiwillige Denkmalpflege Basel glauben aber, dass nach einer für sie positiven Abstimmung die Karten neu gemischt und weitere juristische Schritte für den Erhalt möglich werden.
Oberstes Bild: Geplanter Claraturm. (Quelle: claraturm.ch)