Was Sie über private Bodenfunde in der Schweiz wissen müssen

Metalldetektor in der Schweiz

Nicht jeder, der einen Metalldetektor besitzt, darf ihn nutzen

Metalldetektoren sind frei verkäuflich und so herrscht allgemein die Meinung, dass diese überall und von jedem genutzt werden dürfen. So manch einer findet es spannend, in der Freizeit in Wäldern, auf Äckern oder gar in der Nähe von historischen Gebäuden auf Schatzsuche zu gehen. Deshalb gleich zuerst:

So faszinierend wie das Sondengehen auch ist: Bevor Sie sich eine teure Ausrüstung zulegen, nehmen Sie unbedingt mit der Kantonsarchäologie Kontakt auf! Archäologische Kulturgüter dürfen nur mit einer speziellen Bewilligung gesucht werden. Wie genau das in welchem Kanton geregelt ist, erfragen Sie bitte vor Ort.

Gut zu wissen: Es ist nicht leicht, an eine Bewilligung für die aktive Suche nach archäologisch bedeutsamen Funden zu kommen. Die Nachfrage ist zu gross und einige Kantone stellen derzeit keine neuen Bewilligungen aus. Wer ohne Zustimmung der Archäologie mit einem Metalldetektor erwischt wird, muss mit entsprechender Verzeigung rechnen. Werden gar Funde unterschlagen, drohen massive Strafen.

Private Schatzsuche ist streng geregelt

Solange die private Nutzung von Metalldetektoren in der Schweiz nicht einheitlich geregelt ist, können wir an dieser Stelle keine geltenden Bestimmungen angeben. Während einige Kantone das Sondengehen grundsätzlich verbieten, ist es in anderen zulässig. Wie bereits erwähnt, ist das Kantonale Archäologische Amt des Kantons, in dem Sie auf „Schatzsuche“ gehen möchten, der richtige Ansprechpartner.

Die strenge Regelung macht Sinn, denn leider werden immer wieder private Funde unterschlagen. Dadurch verwischen sich wertvolle Spuren und gehen geschichtliche Zusammenhänge für immer verloren.

Die Behörden könnten eine ganze Liste mit Ausflüchten zusammenstellen, welche sie zu hören bekommen, wenn jemand illegal mit einem Metalldetektor angetroffen wird. Es macht keinen Sinn, sich schon vorbeugend scheinbar clevere Ausreden auszudenken. Den verlorengegangenen Ehering glaubt Ihnen wahrscheinlich niemand und erst recht nicht, dass zufällig bei der Suche nach diesem römische Münzen auftauchten.

Darf man in der Schweiz auf privatem Grund sondeln?


Pinpointer
Mit dem Pinpointer punktgenau verlorengegangene Dinge orten (Bild: Syoma Antonov – shutterstock.com)

Wahrscheinlich wird niemand kontrollieren, ob Sie in Ihrem Garten oder rund um Ihr Haus mit dem Metalldetektor unterwegs sind. Allerdings ist Ihre Absicht klar: Sie hoffen, dass das Gerät anschlägt und Sie auf Altertümer treffen. Es steht Ihnen auch frei, auf eigenem Boden zu graben. Werden Sie allerdings fündig, sind Sie laut Schweizerischem Zivilgesetzbuch ZGB, Art. 724 Art. 724.5 verpflichtet, den Fund zu melden. Bodenfunde gehören immer dem Kanton, in dem sie entdeckt wurden.

Finden Sie auf Ihrem Grundstück, etwa bei der Gartenarbeit, einen Ring, den wahrscheinlich der Vorbesitzer im letzten Jahrhundert verloren hat oder einen Schweizer Franken älteren Datums, können Sie beides behalten. Jeder Gegenstand, der jedoch archäologische Bedeutung hat, und seien es nur Scherben, müssen den zuständigen Behören unverzüglich gemeldet werden. Diese stellt fest, ob es sich um wissenschaftliche Gegenstände handelt oder nicht.

Wenn wissenschaftliche Gegenstände auf Privatgrund gefunden werden

Die Kantonale Archäologie entscheidet, ob Sie das Fundstück behalten und frei darüber verfügen dürfen. Ohne entsprechende Genehmigung hat der Finder kein Recht auf den Gegenstand. Das gilt auch, wenn Sie einen selbst gefundenen historischen Gegenstand in die Vitrine stellen und erst viele Jahre später jemand darauf aufmerksam wird. Der Anspruch auf Herausgabe verjährt nicht!

Werden auf Ihrem Privatgrund archäologisch wertvolle Funde gemacht, müssen Sie laut Gesetz Ausgrabungen zustimmen. Der Ihnen dadurch entstehende Schaden wird erstattet.

Beeindruckende Bodenfunde in der Schweiz

Immer wieder werden antike Zufallsfunde gemacht. In der Schweiz liegen noch zahllose unentdeckte Zeitzeugen im Boden. Hier hinterliessen Kelten und Römer ihre Spuren. Immer wieder werden auch mittelalterliche Funde gemacht. Vor allem Münzen kommen relativ häufig zum Vorschein, besonders interessant sind Hortfunde. Diese bestehen aus einer Anzahl von Münzen (oder anderen Gegenständen), die an einem bestimmten Ort platziert wurden.


Antike römische Münzen gefunden
Römische Silbermünzen. Immer wieder gibt es spektakuläre Hortfunde (Bild: Bukhta Yurii – shutterstock.com)

Die Silbermünzen vom Brünigpass

Aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts stammen die rund 130 Silbermünzen, die 2018 oberhalb von Lungern am Rande eines Säumerpfades entdeckt wurden. Für das Schweizer Inventar der Fundmünzen war dies eine kleine Sensation. Es handelte sich um einseitig geprägte, vierzipflige Pfennige, von denen man bisher nur 17 Stück in der Zentralschweiz fand und keines davon im Kanton Obwalden. Da hier einst eine Handelsroute Luzern mit Italien verband und Jahrtausende Reisende und Händler auf diesem Weg unterwegs waren, wird angenommen, dass die Münzen an diesem Ort versteckt wurde. Offensichtlich konnte der Besitzer oder die Person, an welche sie übergeben werden sollten, sie nicht mehr abholen.

Silberschatz aus BL

Einer der grössten Horte an römischen Silbermünzen wurde 2019 in der Nähe von Pratteln BL in einem Wald gefunden. Ein Mitarbeiter der Archäologie entdeckte die Dinare, von denen die ältesten aus der Zeit von Kaiser Nero stammen, also von 54 bis 68 n. Chr. Es ist anzunehmen, dass zu römischer Zeit an der Fundstelle ein gutes Versteckt bestanden hat, etwa in Form eines markanten Steines oder dergleichen. Es war zu jener Zeit üblich, seinen Besitz sicher zu verstecken. Warum die Münzen nie abgeholt wurden, ist nicht mehr nachzuvollziehen, immerhin betrug der Schatz einen halben Legionärs-Jahreslohn.

Die keltischen Gräber von Sitten

Mitunter tauchen sensationelle Bodenfunde dort auf, wo man gar nicht damit gerechnet hat. So geschehen 2016 in Wallis. Es war bereits bekannt, dass sich zwischen der Rue de Platta und dem Felsen von Tourbillon eine über 10‘000 Quadratmeter grosse keltische Nekropole befand. (Nekropolen sind eigens für Tote angelegte Städte, die man aus der Ur- und Frühgeschichte sowie dem Altertum kennt.) Als im Herbst 2016 der Bau einer Tiefgarage bei Sitten in Angriff genommen wurde, entdeckte die Archäologie mehr als 30 Gräber, welche sie der späten Bronzezeit und der späten Eisenzeit zuordnete. Die Grabstätten enthielten unter anderem wertvollen Schmuck sowie ein Rasiermesser und ein Bronzeschwert mit einem Elfenbeinknauf.

Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft in der Schweiz immer wieder kleine oder spektakuläre Bodenfunde zum Vorschein kommen werden. Die meisten werden Zufallsfunde sein.

Wie melde ich einen Bodenfund in der Schweiz?

Jeder kann jederzeit überraschend auf Relikte vergangener Zeiten stossen. Das kann beispielsweise eine römische Fiebel sein, eine Münze oder eine auffällige Scherbe. Möglicherweise handelt es sich um für die Archäologie interessantes Kulturgut. Vielleicht taucht nach einem Erdrutsch plötzlich eine seltsame Mauer auf. Wann immer Sie solche oder ähnliche Funde und Beobachtungen machen, informieren Sie bitte die Kantonsarchäologie. Sofern es sich nicht um ein wichtiges Kulturgut handelt, werden Sie Ihren Fund wahrscheinlich behalten dürfen oder bekommen Ihn nach der Begutachtung zurück.

Behalten lohnt sich nicht! Ihnen steht, wenn Sie einen wertvollen Fund machen, Finderlohn zu. Unterschlagen Sie den Fund, drohen Geldstrafen oder sogar Gefängnis.

 

Titelbild: n_defender © shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu belmedia Redaktion

belmedia hat als Verlag ein ganzes Portfolio digitaler Publikums- und Fachmagazine aus unterschiedlichsten Themenbereichen aufgebaut und entwickelt es kontinuierlich weiter. Getreu unserem Motto „am Puls der Zeit“ werden unsere Leserinnen und Leser mit den aktuellsten Nachrichten direkt aus unserer Redaktion versorgt. So ist die Leserschaft dank belmedia immer bestens informiert über Trends und aktuelles Geschehen.

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-18').gslider({groupid:18,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});