Unter Denkmalschutz – die Marienkirche in Davos

Die Denkmalpflege hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bausubstanz schützenswerter Immobilien in ihrem ursprünglichen Zustand zu erhalten. Bezogen auf die verschiedenen Baudenkmäler gelingt dies mit differenzierenden Massnahmen, wie das Beispiel der Marienkirche in Davos Platz eindrücklich belegt.

Die Geschichte

Die heutige „Marienkirche“ wurde von dem renommierten Schweizer Architekten August Hardegger (geboren am 1. Oktober 1885 in St. Gallen, gestorben am 12. Januar 1927 in Luzern) von 1892 bis 1894 erbaut, im Jahre 1962 erstmals renoviert sowie 1978 komplett erneuert.

Hardegger war, wie aus dem „Historischen Lexikon der Schweiz“ hervorgeht, zwischen den Jahren 1880 und 1910 einer der bedeutendsten Architekten katholischer Kirchen der gesamten Schweiz und leistete damit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung kirchenarchitektonischer Bauten im ausgehenden 19. Jahrhundert. Viele seiner Gotteshäuser sind heute ein fester Bestandteil auf dem Gebiet historischer Sakralarchitektur in der gesamten Schweiz.

Die Entwicklung der Unterschutzstellung der Marienkirche von ihren Anfängen bis zum Jahre 2013

Dieser Bedeutung war man sich jedoch in Davos nicht zu jeder Zeit bewusst, denn laut der Jubiläumsschrift, 1992, zum 100-jährigen Bestehen der Kirche publiziert, wurden schon im Jahre 1961 Erwägungen hinsichtlich eines Neubaus angestellt. Diese Idee wurde jahrelang geprüft. Im Oktober des Jahres 1975 setzte die damalige Kirchengemeindeversammlung sogar schon die Bewilligung eines Kredits zu seiner Realisation auf die Tagesordnung. Dieses Ansinnen wurde jedoch, nach einer anscheinend hitzigen Debatte, verworfen und das Gotteshaus im Jahre 1978 renoviert.


Marienkirche in Davos. (Urheber: Yesuitus2001 / Wiki / Lizenz: CC)


Der Denkmalschutz der Marienkirche findet sowohl bei dem Präsidenten des Kirchengemeindevorstandes der katholischen Pfarrei in Davos als auch bei dem Liegenschaftenchef ein eindeutiges positives Echo. Die Kirche sei zwar noch nicht so alt, für ihre Zeit jedoch sehr charakteristisch und in ihrer jetzigen Form für das gesamte Bündnerland etwas ganz Besonderes.

So sei das heute eher schlichte Innere der Kirche stark von den Normen des Zweiten Vatikanischen Konzils der Jahre 1962 bis 1965 geprägt. Dass dies jedoch nicht immer so war, davon legen alte Fotos Zeugnis ab. Denn vor den im Jahre 1962 durchgeführten Renovationsarbeiten und besonders 1978 war das Kircheninnere durch eine bemalte Decke und grossflächige Fresken geschmückt. Obgleich sich vielleicht manche Gläubige dieses ursprüngliche Erscheinungsbild zurück wünschen, ist es jedoch künftigen Generationen frei gestellt, Veränderungen an der Kirche vorzunehmen, da das Gotteshaus nun unter kantonalem Schutz steht.

Jedoch ist jetzt, bei etwelchen Veränderungen, die Hilfe und Beratung der Fachleute des Kantons garantiert. Im Rahmen der erst kürzlich vorgenommenen Neugestaltung und Auffrischung wurde ausdrücklicher Wert darauf gelegt, die noch vorhandenen, aber nicht sichtbaren Wandmalereinen unangetastet zu lassen. Das bedeutet, dass sie bei neuerlichen, zukünftigen Restaurationsarbeiten wieder, sollte dies gewünscht werden, zum Vorschein gebracht werden können. So bleibt Raum für künftige Veränderungen, wobei die Möglichkeit einer späteren finanziellen Beteiligung des Kantons aufgrund des Denkmalschutzes besteht.

Denkmalpflege dank finanzieller Unterstützung des Kantons

Bei jeder Änderung sowohl an der Kirche als auch innerhalb des Gebäudes, muss die Denkmalpflege jetzt beratend hinzugezogen werden, die auch das gesamte Projekt zukünftig mit Rat und Tat begleiten wird. So unterstützte der Kanton Restaurierungsarbeiten an geschürzten Bauten mit 15 Prozent der beitragsberechtigten Kosten. An den Arbeiten der Neugestaltung und Renovierung im letzten Jahr hatte er sich mit 26.000 Franken beteiligt. Hierin liegt auch der Grund, warum die Marienkirche überhaupt unter Denkmalschutz gestellt werden konnte. Denn dies kann immer dann, und zwar automatisch, geschehen, wenn sich die Denkmalpflege eines Kantons an den Restaurations- und Renovierungsarbeiten eines bestimmten Objekts mit mindestens 25.000 Franken oder einem höheren Betrag beteiligt.

Ausblick

Mit der Marienkirche in Davos Platz steht nun ein weiterer bedeutender Sakralbau in Davos unter Denkmalschutz. Damit reiht sich das 121 Jahre alte Gotteshaus in eine lange Liste geschützter Bauten vor Ort ein. Zum Teil schon länger unter Denkmalschutz stehen die Kirchen St. Theodul, St. Luke, eine englische Kirche, die Paulskirche, St. Johann und die Gotteshäuser in Glaris, im Sertig, in Wiesen, St. Peter und auch die alte evangelische Kirche in Monstein. Die Massnahme des Kantons, die Marienkirche unter die denkmalgeschützten Gotteshäuser einzureihen, fand beim katholischen Kirchengemeindevorstand grossen Anklang, und das Verdikt wurde begeistert begrüsst. So reiht sich in die Liste denkmalgeschützter Bauwerke ein weiteres kulturhistorisch wertvolles Gebäudes ein, das wegen seines künstlerischen, architektonischen und städtebaulichen Wertes besonders erhaltenswert ist.

 

Text: Marina Schott

Quellen: www.suedostschweiz.ch, www.davoserzeitung.ch

Oberstes Bild: Marienkirche in Davos. (Urheber: Jensens / Wiki)

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