Denkmalpflege: Kanton Zürich soll Sanierung des Klosters Fahr mit 3 Millionen Franken unterstützen
VON Agentur belmedia Allgemein Denkmalpflege
Nun muss das denkmalgeschützte Objekt saniert werden. Bis 2040 sollen Sanierungsarbeiten mit einem Aufwand von rund 20 Millionen Franken etappenweise realisiert werden.
Laut einem Antrag des Regierungsrats soll der Kanton Zürich die Sanierung des Klosters Fahr mit einem Beitrag von drei Millionen Franken aus dem Lotteriefonds unterstützen. 3 Millionen Franken hat auch der Kanton Aargau zugesichert. Weitere Beiträge kommen von anderen Kantonen, Gemeinden, Kirchen, Firmen und Stiftungen. Das Kloster selbst bringt eine Eigenleistung von 1,8 Millionen Franken auf, wobei es für die Sanierung keine Hypothek aufnehmen will.
Bevölkerung profitiert von der Denkmalpflege
Normalerweise erhalten Projekte mit konfessionellem Inhalt aus dem Lotteriefonds keine Beiträge. Eine Ausnahme besteht, wenn Vorhaben von Kirchengemeinden oder Klöstern der Allgemeinheit zugute kommen.
Eine Bedeutung für die Allgemeinheit ist bei der Renovierung des Klosters Fahr sehr wohl gegeben. So sind die barocke Klosteranlage, die Gärten und die naturnahe Umgebung für viele Zürcherinnen und Zürcher ein beliebtes Ausflugsziel im Limmattal. Überdies werden die kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte und Lesungen im Kloster Fahr geschätzt. Insbesondere aber ist das Kloster ein denkmalgeschütztes Objekt von nationaler Bedeutung, wie der Regierungsrat betont.
Dringende Sanierungsarbeiten am Kloster
Das Kloster umfasst rund 20 Gebäude sowie 50 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und 35 ha Wald. Die Benediktinerinnen führen heute zusammen mit rund 40 Mitarbeitenden einen Bauernbetrieb samt Rebberg und Obstgarten, einen Klosterladen sowie ein Restaurant mit Gästezimmern und Seminarräumen.
Für die Sanierung des historischen Kulturguts wurde 2011 durch Fachleute eine umfassende Zustandsbeurteilung des Gebäude nebst einer Kostenschätzung erstellt. Laut den Expertisen sind in den nächsten Jahren dringende Sanierungsarbeiten mit folgenden Prioritäten unumgänglich: Sicherheit von Personen und Gebäuden, Erhalt der Bausubstanz, energetische Verbesserungen, Verhinderung von irreparablen Schäden und Nutzungsoptimierung.
Denkmalpflege Aargau begleitet die Sanierung
Die Sanierungsarbeiten wurden in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege Aargau erarbeitet, welche die Ausführung der Arbeiten begleitet. Hinzu kommt auch die Begleitung der Renovation durch Fachleute des Bundes.
Mit dem Geld aus dem Zürcher Lotteriefonds sollen die folgenden sieben Teilvorhaben unterstützt werden: 1. Die Erneuerung der Heizungsanlage, 2. die Optimierung der Energieeffizienz, 3. die Fenstersanierung bzw. der Fensterersatz, 4. die fachgerechte Restaurierung der beiden Propsteistuben und die Umgestaltung eines Nebenraums in ein Esszimmer für Gäste, 5. die Sanierung einer historischen Mauer, die den Propsteigarten umgibt, 6. die Sanierung der Mühle und 7. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten sowie Brandschutzmassnahmen an der Klosteranlage und den übrigen Gebäuden.
Quellen:
Medienmitteilung des Regierungsrates
Regierungsratsbeschluss Nr. 948/2013
Oberstes Bild: Kloster Fahr. (Urheber: Roland zh / Wikimedia / Lizenz: CC)